Schrotthaufen - Druckversion +- Deutsches Simutransforum (https://simutrans-forum.de/mybb) +-- Forum: Computer und Co. (https://simutrans-forum.de/mybb/forumdisplay.php?fid=51) +--- Forum: Computer (https://simutrans-forum.de/mybb/forumdisplay.php?fid=52) +--- Thema: Schrotthaufen (/showthread.php?tid=4394) |
- The Transporter - 21-07-2009 Versuch doch mal den, die Fehler zu beschreiben. Hast du eine genaue Auflistung der einzelnen Komponenten in der Kiste? Habt ihr beim Versuch der Neuinstallation, die Festplatte vorher formatiert, oder war es nur der Versuch einer Reparaturinstallation? - sojo - 21-07-2009 Noch zur Garantie. Ich denke das ist in Österreich nicht viel anderst als bei uns. Hier: http://www.drkoenig.de/kanzlei/publik/aufs18.htm ist nicht der neueste Artikel, sollte aber noch aktuell sein. Wurde mir zumindest vor einigen Monaten in einem privaten Computergeschäft (keine große Kette) so bestätigt. Fazit des Artikels: Die Sigel sollen den Kunden zum Händler zurücklocken sind aber eigentlich Irrsinn, da sie den Kunden benachteiligen. Man sollte ruhig mal schauen. Bei manchen Gehäusen halten die Siegel nicht sehr gut und sind leicht mit etwas spitzen im ganzen abzulösen. Dafür gebe ich aber keine Garantie! - Cruzer - 21-07-2009 Zitat:Original von sojo Das kann ich bestätigen. Wollte es nur nicht schreiben. Nicht das jemand meint, ich verbreite illegale Informationen. - Taurus - 22-07-2009 Zitat:Original von The Transporter Wir haben es mit neuinstallation Versucht, einfach gesagt so ziemlich alles - schlingo - 22-07-2009 Zitat:Original von CruzerHallo zur besseren Unterscheidung sollte man das "Gewährleistung" bzw. "Mängelhaftung" nennen. Zitat:wirst du nur höheren: "Als wir das Gerät verkauft haben, hat es noch funktioniert."Garantie ist im Gegensatz zur gesetzlichen Mängelhaftung eine freiwillige Leistung, deren Bedingungen frei vereinbart werden können. Die gesetzliche Mängelhaftung beim Verbrauchsgüterkauf ist in D eigentlich recht eindeutig geregelt. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf hat der Verkäufer zu beweisen, dass die Sache von Anfang an fehlerfrei war. Erst nach sechs Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand (§ 476 BGB). Auch im deutschen Wikipedia gibt es dazu einen Artikel: Gewährleistung. Gruß Ingo - The Transporter - 22-07-2009 Was hast die Kiste denn für Probleme? - sojo - 23-07-2009 Zitat:Original von The TransporterSteht im ersten posting. - The Transporter - 24-07-2009 Zitat:nach einiger Zeit das der Computer komische Sachen macht Zitat:(bluesrceens oder er hängte sich auf) Sagt nicht wirklich was aus. - sojo - 24-07-2009 Zitat:Original von The TransporterDa hast du recht, aber ich glaube mehr weiß er auch nicht. - Taurus - 29-07-2009 Zitat:Original von sojoRichtig mehr weis ich auch nicht |