21-07-2010, Wednesday-23:16:46
Zitat:Original von CruzerDas behauptet dieser Hersteller anscheinend nicht mehr, nachdem unser Bundesgerichtshof ihm das Gegenteil schriftlich gegeben hat. Aber es gibt weiterhin die Hindernisse mit dem COA-Aufkleber (Aktivierungsverfahren) und dem meistens fehlenden eigenständigen Datenträger.
Wenn der Aufkleber am Gehäuse ist, handelt es sich höchstwahrscheinlich um eine OEM Version, die (in allen Länder, seit Windows XP mit Ausnahme einiger Europäischer Staaten) nur zusammen mit dem Rechner (weiter)verkauft werden darf!
Allerdings gibt es den Gerichtsstreit zwischen Oracle und demselben Gebrauchtsoftwarehändler, der anders ausgegangen ist. EDIT: Der BGH wird sich noch darum kümmern, das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.
Zitat:Original von whoamiNaja: der Hersteller kann (und praktisch jeder macht es auch) den Benutzer zwingen, neben dem Kaufvertrag vor Benutzen/Installieren der Software auch einen "Lizenzvertrag" abzuschließen, mit dem die Rechte des Benutzers and der Software (im gesetzlichen Rahmen) weiter eingeschränkt werden können (aber auch erweitert, gerade bei Freeware). Wer diesen Vertrag nicht abschließen will, kann die Software nur ungeöffnet zurückgeben (nicht gerade eine nützliche Handlungsoption), wobei er bei Bundle-Software (OEM-OS) fast kein Geld zurückbekommt. Außerdem wird der Besitzer schon im Rahmen der Gesetze deutlich eingeschränkt bei dem, was er mit der Software anstellen darf.
Da bin ich anders informiert. Der Datenträger alleine Berächtigt dich zu gar nichts
Quelle: Publikationen eines Fachanwalts, aus meiner Erinnerung wiedergegeben.
Ich bin vielleicht auch nicht auf dem aktuellen Stand. Die Hersteller sorgen übrigens dafür, dass die Gesetze nach ihren Wünschen gestaltet werden, auch über Umwege.