25-10-2014, Saturday-22:04:08
partyschreck,'index.php?page=Thread&postID=104579#post104579' schrieb:Kann man eigentlich für eine schlechte Rezension (auf Amazon z.B.) jurustisch belangt werden ?Entscheidend ist, ob Du subjektiv empfundene Fehler und Schwächen auch als subjektiv, also aus Deiner Sicht bewertet darstellst oder umgekehrt alles, was Dir nicht gefällt, quasi zu technischen Softwarefehlern erklärst. Mit einer Formulierung wie dieser kann Dir in einem Bewertungsumfeld eigentlich nichts passieren: "Aus meiner Sicht haben die Programmierer einfach nur Schrott abgeliefert."