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Gültigkeit von CC-Lizenzen
#4
TZV,'index.php?page=Thread&postID=107774#post107774' schrieb:Das mag sein, dass es in anderen Ländern so ist, in Deutschland ist es allerdings generell nicht so. Da ich mich gerade auf deutschen Boden befinde, DLP höchstwahrscheinlich auch, der Urheber eventuell auch, dann bewegt es sich nach wie vor im deutschen Recht. Mit der Nationalität hat das eher sekundär etwas zu tun. Ist der eine Amerikaner, also der Urheber, der Nutzer aber ein Deutscher, so ist es durchaus möglich, dass der Amerikaner den Deutschen in Deutschland auf den Urheberrechtsanspruch verklagt.
Um das mal aufzulösen: Nein, die Liste wurde nicht von einem Deutschen erstellt.
Natürlich hat es etwas mit der Nationalität zu tun, nur wie genau ist immer so eine Sache - da gehts dann nicht nur um Staatsbürgerschaft, sondern auch darum, wo es verbreitet wird, wo es erstellt wurde etc. - Wie genau, das weiß ich nicht. Du sicher auch nicht, und wahrscheinlich die wenigsten, die das nicht studiert haben. Wink

TZV,'index.php?page=Thread&postID=107774#post107774' schrieb:Beziehst du das jetzt auf den Amerikaner im Vorsatz? So macht dein Satz keinen Sinn. Die andere Seite ist sowieso, dass es darauf auch ankommt, in welchen Staaten die Lizenz juristisch anerkennt ist
Ich denke, das ist anhand der Satzstruktur erkennbar. Um es nochmal zu verdeutlichen: Ein Amerikaner verzichtet bei einer CC-Lizenz auf sein Urheberrecht (eher: Copyright, Urheberrecht haben die ja nicht), daher darfst du dessen CC-Werke beliebig nutzen, unabhängig davon, was er später als Urheber dazu sagt. Wenn er es hingegen als CC-SA herausbringt, ist dies nicht mehr der Fall: Er hat zwar weiterhin komplett auf sein Urheberrecht verzichtet, dies ist dir jedoch als Deutscher nicht möglich. Daher darfst du es nicht mehr beliebig nutzen, denn durch jede Änderung wirst du Miturheber, daher ist die Lizenz (eher: Die Wirkung der Lizenz) nicht mehr die gleiche Wink
Juristisch anerkannt gibts bei Lizenzen übrigens nicht, allenfalls in Form von Präzedenzfällen. In Deutschland Beispielsweise ist CC keine Lizenz, sondern entspricht einer AGB. Es gibt verschiedene Ports, welche versuchen, die Lizenz so umzuformulieren, dass sie besser in das Rechtssystem eines bestimmten Landes passt, das heißt aber nicht, dass diese "juristisch anerkannt" sind. Wobei der Begriff an sich fraglich ist, hmmm...

TZV,'index.php?page=Thread&postID=107774#post107774' schrieb:Eine CC-Lizenz gibt es nicht. Die Auswahl hast du hier: http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/
In Anbetracht dessen, dass ich von CC in Unterscheidung zu CC-BY spreche, ist das schon etwas anmaßend.
Wenn du dir einen eigenen Link anguckst, findest dort verschiedene Lizenzen. Diese haben unterschiedliche Kürzel: BY, SA, NC, ND. Wenn ich von "CC-BY" spreche, meine ich eben auch CC-BY (welche Version ist relativ egal), oder eben CC-BY-X (Also alle, die noch was dazustehen haben, weil die halt noch einen Zusatz haben, aber ebenfalls CC-BY sind). Mein Fehler hier war, nicht mehr zu wissen, dass es keine CC-SA oder CC-NC Lizenz zu geben scheint, also die einzige CC-Lizenz, welche nicht CC-BY ist, CC0 sein dürfte.
TZV,'index.php?page=Thread&postID=107774#post107774' schrieb:Wenn nur jemand CC nennt, dann ist das Bild nicht mit einer juristisch anerkannten Lizenz ausgestattet. Dann heißt es im Zweifelsfall keinen Anwalt nehmen, sondern das Bild nicht nutzen. Ich denke so dumm wird keiner sein und das auch noch juristisch prüfen... Neben diesen im Link genannten Lizenzen gibt es noch CC-00, dann gibt der Urheber seine Rechte ab, d.h. Public Domain.
Wie gesagt, juristisch anerkannte Lizenzen gibts nicht, lediglich Lizenztexte geschrieben von Leuten, die auch einigermaßen die Schlupfwinkel der Gesetzgebung kennen. Rechtlich macht es keinen Unterschied, ob ich mir eine Lizenz im Internet raussuche oder selber was zusammenschreibe. Wenn ich also was veröffentliche und dazuschreibe "Macht damit, was ihr wollt, aber wenn ihrs wo veröffentlicht schreibt dazu, wers gemacht hat" dann hat das rechtlich genau so viel Gewicht, wie CC-BY. Abgesehen eben von irgendwelchen Schlupfwinkeln im Gesetz.
Natürlich hast du Recht, wenn du sagst "Nur CC gibt es nicht" - wie gesagt mein Fehler, ich meinte wohl CC0 - allerdings gilt der Satz für ALLE CC-Lizenzen: Im Falle eines Streitfalles weißt du nie, wer Recht hat, bevor das Gericht es nicht entschieden hat. Denn wenn du zB. was zu unserem Comic-Pakset beitragen würdest und dich einverstanden erklärst, dass es aufgenommen wird (Womit es CC-BY-SA-izensiert wird), dann aber später verlangst, dass es raussoll, weil du doch der Urheber bist, könnten wir ganz leicht sagen "Nö, ist CC" (-BY-SS), und dann müsstest du einen Anwalt einschalten, solltest du uns zu irgendwas zwingen wollen. (Tatsächlich würde mans halt rausnehmen und mit den Schultern zucken, weils doch nun wirklich kein Malheur ist, aber nur, um ein ganz klares Beispiel zu sagen.)
Und nein, ich weiß nicht, ob wir gewinnen würden oder du. Wahrscheinlich verliert derjenige, ders vor Gericht bringt, weils ne Lapallie ist mit der sich keine Beschäftigen will. Aber gerade darum gehts ja: In Streitfragen weißt trotzdem nie, was Sache ist.
TZV,'index.php?page=Thread&postID=107774#post107774' schrieb:Das gilt generell aber nur für eure Inhalte. Solange Ihr es unter der genannten (aber unspezifizierten d.h. juristisch nicht spezifizierten Lizenz [CC-BY-SA]) weiterverbreitet, ist nicht mal klar, unter welchen spezifizierten Bedingungen, da es zwischen den einzelnen Versionen noch mal Anpassungen gibt zur juristischen Nutzung in anderen Ländern.
Ja schön. Dann sage ich eben, es ist CC-SA-BY 3.0 unported. Oder 4.0 unported. Dass es da Detailunterschiede gibt, ist klar. Aber alles, was Versionsunabhängig ist (der überwiegende Großteil) ist mit CC-BY-SA ausreichend spezifiziert. Es wird nicht einfach gesagt "Haha, da fehlt ne Nummer, als ist da gar nix!"

TZV,'index.php?page=Thread&postID=107774#post107774' schrieb:Das ist Unsinn, da rechtlich legitim erworbene Bücher nicht das Eigentum des Urhebers sind, sondern lediglich der schriftliche/bildliche Inhalt. Da der Autor und vermutliche Urheberrechtshalter zu einem Zeitpunkt das Verlegen der Bücher in Auftrag gegeben hat, hat er rechtlich keine Chance schon verkaufte Bücher zurückzunehmen. Er kann das Verlegen durchaus stoppen, das hat aber keine Auswirkungen auf Werke, die bereits verkauft wurden.
Äh... bitte, was? Nein, man kann den Verleger (dem man die Verwertungsrechte verkauft hat) eben nicht stoppen, nicht einfach so. Dank deutschem Urheberrecht geht das noch bei Ausnahmefällen, wenn es anders umgesetzt wird, als vom Autor erwünscht, gegen gute Sitte verstößt etc. - aber niemals einfach so. Wenn es zurückgezogen wird, dann wird es aber auch gänzlich zurückgezogen. Natürlich ist keiner Kriminell, wenn er dann das Buch hat und nicht zurückgibt, aber er könnte es zB. nicht weiterverkaufen, weil er dann ja Inhalte des Urhebers weiterverkauft... etc. pp. - Also im Grunde so, als hätte man "Mein Kampf" am Dachboden Wink

TZV,'index.php?page=Thread&postID=107774#post107774' schrieb:weshalb der Urheber durchaus hätte eingreifen können
Nein, hätte er nicht. Denn der Urheber bin ich, und ich sehe mich absolut nicht im Recht irgendjemanden die Nutzung oder Veröffentlichung meiner unter CC-BY-SA-Lizenz veröffentlichten Werke zu verbieten. Allenfalls aufgrund der Tatsache, dass er mich nicht als Autor genannt und unter CC-SA-BY gestellt hat, was sowohl BY als auch SA verletzt. Wink
Nein, wirklich, wenn ich das tun könnte, dann könnte ich es bei jedem tun. Dann könnte ich in 5 Jahren hier vorbeischaun, und das ganze Comic-Pakset verbieten, soviel wie da von mir dabei ist xD Wenn du ernsthaft glaubst dass das so geht... dann hast wahrscheinlich im Prinzip Recht, würdest es aber niemals bekommen Wink
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Gültigkeit von CC-Lizenzen - von TZV - 06-04-2015, Monday-15:14:06
[Kein Betreff] - von Leartin - 06-04-2015, Monday-15:35:55
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