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Gültigkeit von CC-Lizenzen
#6
TZV,'index.php?page=Thread&postID=107780#post107780' schrieb:Bruch eines Geschäfts ... Schadensersatz fordern könnte Big Grin
Ein Geschäft ist eine übereinstimmende Willenserklärung, eine Lizensierung ist eine einseitige Willenserklärung. Vielleicht habt ihr da in Deutschland andere Regeln, aber für mich als Österreicher wird kein Geschäft abgeschlossen. Einfach formuliert: Ein Geschäft wäre "Wenn... dann". Also zB. "Wenn ihrs dann ins Pakset packt, dann veröffentliche ich es unter dieser Lizenz" - hier wäre es ein Geschäft, denn beide Seiten müssen einverstanden sein. Aber nur, weil du was unter eine Lizenz stellst, die uns gefällt, entsteht KEIN Geschäft.
Auch darfst du diese Lizenz nicht wiederrufen, auch im deutschen Port nicht. Daher würdest du den "Vertragsbruch" begehen, sobald du versuchst, irgendetwas zu entziehen - und damit wärst du sicher nicht derjenige, der von anderen Schadensersatz fordern dürfte Smile

TZV,'index.php?page=Thread&postID=107780#post107780' schrieb:.... Lizenz rechtlich in Deutschland nicht einwandfrei...
Mit dem kleinen Detail, dass ich kein Deutscher bin. Damit gibts zwei Möglichkeiten:
1) Ich veröffentliche mit AT-Port, der für Österreich super ist - Für Deutschland aber auch nicht "richtiger" als die US-Version
2) Ich veröffentliche mit allen Ports. Das geht, da CC dem Urheber einräumt, auch weitere Lizenzen für seine Werke zu verwenden, sofern diese nicht im Gegensatz zur CC-Lizenz stehen. Daher dürfte ich durchaus sagen, das Zeug steht unter allen möglichen CC-BY-SA-Versionen Big Grin. Dann gibts auch eine Lizenz, die für Deutschland anwendbar ist. Nein, du musst mir nicht sagen, was für ein Schwachsinn das ist.
Jedenfalls ist das Pakset als Ganzes dann nicht nur von mir Ösi bearbeitet, sondern auch von ein paar Piefken, und sogar Werke von Brasilianern und Tschechen sind dabei. Ergo geht nur eine "Internationale" Lizenz - das nächste dazu ist unported Big Grin


TZV,'index.php?page=Thread&postID=107780#post107780' schrieb:In den Nummern gibt es durchaus Unterschiede
Nicht "eine passende wie man will". Wie gesagt, es gibt Unterschiede, aber die Quintessenz ist identisch. Und darum gehts mir ja auch, wie ich schon zuvor gesagt hatte. Ich sage "Nehmt mein Zeug, macht damit was ihr wollt, aber schreibt meinen Namen dazu und wenn ihr was daraus macht, dann lässt auch andere damit weiterbasteln". Rein rechtlich gesehen ist das eine Einwandfreie Willenserklärung, und völlig ausreichend, um jemanden zu verklagen, der meinen Namen nicht angibt. Ja, ist wirklich so, das ganze Lizenzzeug kümmert sich nur um Details.
Und genau dieser Satz wird in allen CC-BY-SA-Versionen mit unterschiedlichem Wortlaut angeführt. Ich muss nicht sagen, welche Lizenz es genau ist, damit du weißt, dass du meinen Namen angeben musst.

TZV,'index.php?page=Thread&postID=107780#post107780' schrieb:Da es ja AGB-Ähnlich ist...
Deutschland versteht CC-Lizenzen als AGB, andere Nationen sehen das wieder anders. Wusstest du, dass eine EULA, welche du erst lesen kannst, nachdem du den Datenträger einlegst, in Deutschland keine Gültigkeit hat? Zumindest laut Gesetzeswortlaut. (außer, das hat sich in den letzten Jahren geändert...)
Aber genau weil die CC-Lizenz eine AGB ist, kannst doch leicht nachvollziehen, dass du alles mögliche selber in so eine Lizenz schreiben darfst, genau wie in eine AGB. Naja, abgesehen von dem, das keiner drin erwartet, aber trotzdem werden AGBs individuell geschrieben. Die CC-Lizenz ist eine AGB. Logische Folgerung: Man darf sich eine Lizenz wie die CC selber schreiben Big Grin

TZV,'index.php?page=Thread&postID=107780#post107780' schrieb:Quark. Weiterverkaufen darf er...
Das Problem ist, dass wir von der Annahme ausgehen, jemand, der sein Geistiges Werk zur Vervielfältigung freigegeben hat, entscheidet sich einfach so um und bekommt Recht - was so in dieser Reihenfolge nicht passieren kann.
Was jedoch passieren kann ist, dass ein Verlag ein Buch veröffentlicht, an dem er gar keine Rechte hat, also ein Manuskript klaut. Die daraus entstandenen Drucke mögen physische Bücher sein, aber rein rechtlich gesehen sind diese nichts anderes als unerlaubte Kopien. Also das gleiche, als wenn du ein Buch durch den Scanner jagst, die gedruckten Seiten zusammentackerst und das auf Ebay verkaufen willst. Halt, stopp - nicht wenn du es tust (sonst wärst du ja der Kopierer), sondern ein Dritter, und du verkaufst es nur.
Üblicherweise wirds halt so gehandelt, dass der Urheber des Werkes ordentlich Kohle bekommt, aber die Kopien im Umlauf bleiben dürfen - allerdings ist das eine Vereinbarung, die ein Gericht entscheiden muss, nichts was "einfach so" der Fall wäre.

TZV,'index.php?page=Thread&postID=107780#post107780' schrieb:...Verlagsmonopol, d.h. Urheberrecht, des bayerischen Staats...
Nein, ich lebe in Österreich, wo du "Mein Kampf" nicht verkaufen darfst. Auch nicht nächsten Monat - wenn überhaupt, dann ausschließlich über einen Antiquitätenhändler, der wiederum beim Verkauf sehr genau aufpassen muss.
Aber schön, dass du dabei auf das Urheberrecht zurückkommst.
In Deutschland darfst du alte Versionen verkaufen, jedoch keine Neudrucke, nur Aufgrund des Urheberrechtes. Ein Neudruck ist dabei jede Version seit Druckverbot. Sieht man den Urheber von Mein Kampf als jemanden, der es sich nach der Veröffentlichung anders überlegte und den Druck verbot, hast du wohl Recht - das ging in diesem Fall aufgrund des Verstoßes gegen die Sitten (oder wie auch immer das dann in Deutschland genau genannt wird). Hätte Hitler zwar "Mein Kampf" geschrieben, aber nie veröffentlicht, und erst nach seinem Tod hätte eine Druckerei damit begonnen, wäre es wohl - sofern trotzdem die Bayern die Urheberrechte vererbt bekommen hätten - generell verboten. Bis nächsten Monat.

TZV,'index.php?page=Thread&postID=107780#post107780' schrieb:Dann lerne mit Lizenzen umzugehen ... Geschäftsvertrag...
Nein, es ist KEIN Geschäftsvertrag, und wer das glaubt, hat selbst noch einiges zu lernen :whistling:
Ja, es gibt viele Versionen. Also: Unter welcher Version sollen die Künstler ihre Einzelwerke veröffentlichen, damit das Pakset als solches eine einzige Lizenz hat, welche auch durchgängig gültig ist, egal wo wir es veröffentlichen?

TZV,'index.php?page=Thread&postID=107780#post107780' schrieb:Ich habe durchaus schon viele Jahre Erfahrung ...
Ja, schön für dich, und trotzdem scheinst du noch nicht alles verstanden zu haben. Oder die Rechtslage in Deutschland ist wirklich so dermaßen anders - was ich mir aber auch nicht recht vorstellen kann.

Wenn es so funktionieren würde, wie du es hier erscheinen lässt, gäbe es keine CC-Lizenzen. Wozu sollte ich mir im Internet Grafiken suchen, die ich "frei verwenden darf", wenn nachher doch der Autor kommen dürfte und sagen "Nein, so nicht!". Deshalb darf die CC-Lizenz nicht zurückgenommen werden, wie die meisten derartigen Lizenzen (Ginge es, zB. mit der Artistic Licence, hätten wir kein Simutrans mehr)
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Gültigkeit von CC-Lizenzen - von TZV - 06-04-2015, Monday-15:14:06
[Kein Betreff] - von Leartin - 06-04-2015, Monday-15:35:55
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