06-04-2015, Monday-21:47:04
Eigentlich hat es Rainer auf den Punkt gebracht, worauf ich hinaus wollte. Wie gesagt, einerseits unverständlich und rechtlich nicht einwandfrei. Die andere Seite ist, dass die Autoren der Einzelwerke zustimmen müssen, dass deren Werke auch unter CC-BY-SA 3.0 veröffentlicht werden, ansonsten gibt es eine Mehrfachlizenzierung die dann im Einzelfall genannt werden muss, da es ansonsten zum unbeabsichtigten Missbrauch von Grafiken kommen. Aktuell ist das alles sehr schwammig, so wie ihr es ausführt. Und eben genau darum ging es mir im Originalthread. Es gab die Beschwerde, dass man sich doch vor Veröffentlichung absprechen solle, aber andererseits die Lizenzierung eindeutig die Veröffentlichung durchaus vorsieht auch ohne Einwilligung des Autors. Die andere Seite ist, dass der Autor nicht genannt wurde in diesem Zusammenhang, womit nach CC-BY-SA 3.0 das Recht auf Veröffentlichung verfällt und damit ein Konflikt des Kopierrechts besteht. Siehe dazu auch: https://wiki.creativecommons.org/Frequen...es_them.3F
Das ist der vertragliche Aspekt dazu, den ich die ganze Zeit nahelegen will, Leartin!
Das ist der vertragliche Aspekt dazu, den ich die ganze Zeit nahelegen will, Leartin!