28-10-2015, Wednesday-11:46:26
Leartin,'index.php?page=Thread&postID=110137#post110137' schrieb:Das ist schlicht Quatsch, 'tschuldiugung.The Transporter,'index.php?page=Thread&postID=110124#post110124' schrieb:Screenshots sind kein Bestandteil der Grafiksetsourcen, sie werden ja nicht mit dem Grafikset kombiniert gepakt, Sie sind Teil der Foren Disskusion.
Was MS gemacht hat, ist keine Lizenzierung.
Screenshots sind Kompositionen aus Grafiken. Streng genommen müsste auch ein Screenshot mit den Lizenzen aller darauf sichtbaren Grafiken übereinstimmen. Was MS gemacht hat, ist im Prinzip auch eine Lizenzierung - es wurde der Allgemeinheit eine Lizenz erteilt, die Windows-Oberfläche in Screenshots zeigen zu dürfen. Ohne diese 'Lizenz' wäre jeder, der einen Screenshot veröffentlicht, zB. ein Computermagazin, angreifbar.
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Eben doch. Werden im Lets Play Grafiken gezeigt, so werden diese Grafiken dadurch veröffentlicht - auch wenn keine Sourcen dabei sind. Ebenso bei einem Screenshot.
Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 91/250/EWG schrieb:Der gemäß dieser Richtlinie gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen von Computerprogrammen. Ideen und Grundsätze, die irgendeinem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze, sind nicht im Sinne dieser Richtlinie urheberrechtlich geschützt.Screenshots von Windows sind also ausdrücklich erlaubt. Der EuGH hat das präzisiert: "Ausdrucksformen sind Quell- und Objectcode", im konkreten Fall halt die pak-Dateien und die Simutrans-Exe.
Screenshots in einem journalistischen Artikel sind als Berichtrestattung geschützt, zumal das Erstellen einen Screenshots ja zumeist sogar noch eigene Arbeit (Anordnung, Ausschnitt, Zeitpunkt, usw.) einfließt. Für einen Solo-Screenshot ohne alles mit dem pak192.comic Logo mag man evt. die notwendige Schöpfunghöhe absprechen, aber für einen Screenshot mit Artikel ist diese mit Sicherheit gegeben.
Schließlich sind auf den Screenshot auch nicht die Modelle so dargestellt wie im pak.
Zitat:http://rechtsanwalt-schwenke.de/wann-ist...heckliste/Ein Bildzitat ist nur dann erlaubt, wenn es eigene Ansichten und Gedanken belegt oder unterstützt (so genannte „Belegfunktion“). Das bedeutet, das Bildzitat muss die eigenen Ausführungen stützen. Was wiederum bedeutet, die Ausführungen müssen auch ohne das Bildzitat für sich stehen bleiben können.
Leartin,'index.php?page=Thread&postID=110137#post110137' schrieb:Äh... nein. Ich persönlich bin Ersteller meiner Grafiken. Ich persönlich entscheide, welche Lizenz ich auf meine Werke vergebe. Gebe ich meine Werke in kompatibler Form frei, können sie auch ins Pakset und von anderen verwendet werden.Da ich die Quellen nicht kenne, weiß ich nicht ob es dort eine Extradatei für die Quellen gibt. EIn pak ist nämlich mehr als nur die Grafik, schließlich macht das Balancing, Übersetzten, testen, etc. auch ein Pak aus. Insofern ist ein CC-BY-SA auf das pak nicht identisch mit CC-BY-SA für die Grafiken. Solange ihr dalso nicht eindeutig den Bereich der CC-BY-SA angiebt, ist die Lizenz schlicht anfechtbar.
Das Problem an deinem Teamgedanken ist, dass das Team nicht definiert ist. Spaltet sich das Team, wer bekommt die Rechte? Wenn die Rechte beim Teamleiter liegen, was geschieht, wenn der aufhört? Kurzum, die Lizenz ist auch intern nützlich.