Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Sourcen und Lizenz
#12
Prissi, du unterliegst einem Irrtum.

Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 91/250/EWG lässt sich nicht auf die Benutzeroberfläche anwenden, dieser Richtlinie zufolge wären Screenshots generell erlaubt. Allerdings bedeutet das nur, dass die Benutzeroberfläche kein Programm darstellt und nicht als solches zu schützen ist.

Erreicht eine Benutzeroberfläche jedoch Schöpfungshöhe, kann sie anderweitig geschützt sein. Bei 'langweiligen' Büroprogrammen uÄ. wirds sicher schwierig mit der Schöpfungshöhe, bei Spielen ist diese aber ganz schnell mal erreicht, wenn nicht für die Bedienoberfläche, so doch für die Ingame-Grafik. Das wäre dann in Richtlinie 2001/29/EG nachzulesen. Es handelt sich beim "Werk" eben nicht um ein Computerprogramm, sondern um eine Bildkomposition, daher sind spezielle Regeln für Programme auch nicht anzuwenden.



Ob man beim erstellen von Screenshots eine eigene Leistung erbringt, ist eigentlich unerheblich - das würde nur darüber entscheiden, ob die Screenshot-Komposition geschützt wäre, hat aber nichts damit zu tun, ob der Screenshot veröffentlicht werden darf.
Es stimmt zwar, dass das Bildzitatrecht da die meisten Verwendungen abdeckt, insbesondere auch in Foren, wenn man mit einem Screenshot sein Problem erklären will. Allerdings ist das Bildzitatrecht ausschließlich das Recht, den Screenshot mit erklärendem Text gemeinsam zu veröffentlichen, der Screenshot darf also nicht einfach von Dritten kopiert werden. Und keinesfalls deckt das Bildzitatrecht, den Screenshot mit irgendeiner beliebigen neuen Lizenz auszustatten, weshalb der SMSC trotzdem in der Tinte sitzt.



Ich habe nie behauptet, dass das gesamte Pakset nicht ebenfalls CC-BY-SA ist. Aber ich fange damit an, dass ich meine Grafik rausschmeiße und diese unter CC-BY-SA setze. Durch den Share-Alike-Anteil muss das Pak, welches die Grafik beinhaltet, ebenfalls der CC-BY-SA unterliegen. Das bedeutet nicht zwingend, dass die dat selbst auch CC-BY-SA sein muss - in der Praxis geht das eher gegen CC0, zumindest hat noch keiner behauptet, eine bestimmte DAT gehöre ihm oder sich beim 'Copyright'-Vermerk für das schreiben der Dat eingetragen. Es ist aber ohnehin fragwürdig, ob eine Dat Schöpfungshöhe erreichen kann.
Ob nun CC-BY-SA auf die Grafik oder auf die Pak gilt, ist praktisch unerheblich. Für die Grafik macht es keinen Unterschied, die ist für aussenstehende in jedem Fall CC-BY-SA. Aber wenn das PAK lizenziert ist, dann ist auch die DAT als Bestandteil mitlizenziert und darf frei verwendet werden. Ist nur die Grafik lizenziert, so müsste man selber eine DAT dazu schreiben - es liegt aber in der Natur der Sache, dass diese nur unerheblich abweichen würde.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Sourcen und Lizenz - von prissi - 24-10-2015, Saturday-17:48:12
[Kein Betreff] - von The Transporter - 24-10-2015, Saturday-20:43:57
[Kein Betreff] - von Flemmbrav - 24-10-2015, Saturday-21:05:08
[Kein Betreff] - von The Transporter - 24-10-2015, Saturday-21:50:01
[Kein Betreff] - von Flemmbrav - 24-10-2015, Saturday-22:13:35
[Kein Betreff] - von The Transporter - 24-10-2015, Saturday-23:02:27
[Kein Betreff] - von Flemmbrav - 25-10-2015, Sunday-00:37:34
[Kein Betreff] - von prissi - 25-10-2015, Sunday-12:45:41
[Kein Betreff] - von Flemmbrav - 26-10-2015, Monday-02:56:27
[Kein Betreff] - von Leartin - 28-10-2015, Wednesday-09:30:49
[Kein Betreff] - von prissi - 28-10-2015, Wednesday-11:46:26
[Kein Betreff] - von Leartin - 28-10-2015, Wednesday-18:24:53
[Kein Betreff] - von Rainer - 28-10-2015, Wednesday-19:39:53

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste