28-03-2017, Tuesday-07:42:17
Bevor das hier zu sehr entgleist: Die Artistic Licence erlaubt Videos, Freeware paksets (pak64/128.german und pak.96/192Comic) nach deutschem Urheberrecht nicht (da die gar keinen Lizenz haben). Also wenn irgendwer von pak192.comic oder pak128german hier sein Ok gibt, dann würde ich das als offiyielle Zustimmung auffassen.
Da die Youtube-Videos eh in der USA lagern, stellt sich allerdings die Frage, in wieweit das deutsche Recht noch relevant ist.Ich glaube, nicht mal deutsche Richter könnten das momentan einstimmig beantworten. Nach englischen Recht sind nämlich Freeware-Paks auch ohne Problem zu kommerzialisieren.
Insofern freue ich mich, das überhaupt jemand fragt und eigentlich auch über jedes gelungene Video im Netz.
Da die Youtube-Videos eh in der USA lagern, stellt sich allerdings die Frage, in wieweit das deutsche Recht noch relevant ist.Ich glaube, nicht mal deutsche Richter könnten das momentan einstimmig beantworten. Nach englischen Recht sind nämlich Freeware-Paks auch ohne Problem zu kommerzialisieren.
Insofern freue ich mich, das überhaupt jemand fragt und eigentlich auch über jedes gelungene Video im Netz.