09-12-2005, Friday-18:47:10
@Hans Dampf, nur im Störungsfall trägt der Signalbediener, der Fahrdienstleiter die volle Verantwortung für sein Vorgehen. Doch auch hier wird er von der Technik keineswegs allein gelassen. Versagt sie, man kann etwa die Stellungen der Weichen nicht mehr erkennen, kann keine Fahrwege (Rangierbetrieb) an Stelle der kompletten Fahrstraßensicherung mehr durchführen, stehe erst mal sowieso alle Signale auf Halt. Die lokale Augenscheinnahme ist nun vorgeschrieben. Handumstellung und Handsicherung sind für Weichen lokal möglich. Es wird auf schriftlichen Befehl mit verminderter Geschwindigkeit gefahren. Alle relevanten Anweisungen sind darin klar definneirt. Es gilt Fahren auf Befehl und Sicht, bei Bedarf Schritt, anhalten, Augenscheinprüfung und u.a. manuelle Straßenübergangssicherung mit exakten Anweisungen.
An einem Halt zeigenden Hauptsignal ist ein Gleismagnet wirksam. Das System ist lokal autark und wird bur bei Stromfluss freigegeben, was Sicherheit bedeutet. Auch nach Vorsignalen erfolgt eine Gleismagnetkontrolle.
Hauptsignale und Vorsignale sind also nicht einfach so zum Schalten und Beachten eingebaut. Es besteht echte sichernde Funktion.
Auf Sicht wird übrigens nur bis zur Stadtgeschwindigkeit gefahren. Sicherungen an Übergängen sind mit Signalschaltungen verbunden. Unbeschadet gilt nach StVO erhöhte Aufmerksamkeit für den Übergansnutzer.
An einem Halt zeigenden Hauptsignal ist ein Gleismagnet wirksam. Das System ist lokal autark und wird bur bei Stromfluss freigegeben, was Sicherheit bedeutet. Auch nach Vorsignalen erfolgt eine Gleismagnetkontrolle.
Hauptsignale und Vorsignale sind also nicht einfach so zum Schalten und Beachten eingebaut. Es besteht echte sichernde Funktion.
Auf Sicht wird übrigens nur bis zur Stadtgeschwindigkeit gefahren. Sicherungen an Übergängen sind mit Signalschaltungen verbunden. Unbeschadet gilt nach StVO erhöhte Aufmerksamkeit für den Übergansnutzer.