14-07-2008, Monday-15:38:30
Sobald Geld den Besitzer wechselt, ist das Gewerberecht zu berücksichtigen.
Selbst mit einem Banner, für das man nur ein paar Cent bekommt, gilt man von Rechtswegen schon als Gewerbetreibender.
Und das macht einen bedeutenden Unterschied, der mit einem Haufen Papierkram usw. verbunden ist.
Und bei Simutrans müsste dann eine Gesellschaft, Verein, Organisation oder dgl. gegründet werden.
Diese 'Simutrans xyz' braucht dann einen Eintrag in ein Register, einen Gerichtsstand, Steuernummer usw.
Ob ein Verein gemeinnützig ist oder nicht spielt dabei erst mal eine Nebenrolle.
http://www.akademie.de/arbeit-leben/vere...tml?page=1
nicht eingetragene Vereine
http://www.akademie.de/arbeit-leben/vere...ratie.html
Leider ohne Registirerung keine weiteren Infos.
Selbst mit einem Banner, für das man nur ein paar Cent bekommt, gilt man von Rechtswegen schon als Gewerbetreibender.
Und das macht einen bedeutenden Unterschied, der mit einem Haufen Papierkram usw. verbunden ist.
Und bei Simutrans müsste dann eine Gesellschaft, Verein, Organisation oder dgl. gegründet werden.
Diese 'Simutrans xyz' braucht dann einen Eintrag in ein Register, einen Gerichtsstand, Steuernummer usw.
Ob ein Verein gemeinnützig ist oder nicht spielt dabei erst mal eine Nebenrolle.
http://www.akademie.de/arbeit-leben/vere...tml?page=1
nicht eingetragene Vereine
http://www.akademie.de/arbeit-leben/vere...ratie.html
Leider ohne Registirerung keine weiteren Infos.