17-12-2008, Wednesday-12:39:14
Im Kommerziellen oder im "OpenSource"-Umfeld?
Die Gängige rechtsprechung für OpenSource-projekte erlaubt das reine Verweisen. Dagegen wird im Kommerziellen Umfeld mehr verlangt.
z.B. hat linksys letztes Jahr (in Ammi-Land) verlohren, da sie bei den Routern mit Linux nur auf ihre Homeseite mit dem SourceCode verwiesen haben. Jetzt liefern ssie auf der beiliegenden CD auch den SourceCode mit ....
Allerdings ist das auch direkt der Kernel. Du wirst ja aber die Bibliotek nicht verändern sondern nur Nutzen?
Die Gängige rechtsprechung für OpenSource-projekte erlaubt das reine Verweisen. Dagegen wird im Kommerziellen Umfeld mehr verlangt.
z.B. hat linksys letztes Jahr (in Ammi-Land) verlohren, da sie bei den Routern mit Linux nur auf ihre Homeseite mit dem SourceCode verwiesen haben. Jetzt liefern ssie auf der beiliegenden CD auch den SourceCode mit ....
Allerdings ist das auch direkt der Kernel. Du wirst ja aber die Bibliotek nicht verändern sondern nur Nutzen?
Rechtschreibfehler sind gewollt und unterliegen dem Copyright des Verfassers, es sei denn, sie sind expliziet unter die GPL gestellt ....
Für "Simutrans-Nightlys" und aktuelle PAK: http://nightly.simutrans-germany.com
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