19-05-2009, Tuesday-12:58:04
Zitat:Original von FrankP
Denn selbst wenn die Erlaubnis der Haupturheber ein 2. mal eingeholt wird, müsste auch der Portierer zustimmen. Und das verweigert dieser ja.
Das glaube ich nicht. ich denke, sie müssen lediglich ein zweites mal von einer anderen Person portiert werden.
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