21-07-2009, Tuesday-22:02:43
Naja, da wär ich vorsichtig, diese gesetzliche Gewährleistung bezieht sich nur auf Mängel die beim Verkauf des Gerätes bereits vorhanden waren, nicht auf selbst herbeigeführte. Wenn der Händler also sieht du hast den Computer schon mal aufgemacht, könnte das Probleme geben. Wenn sich der Händler dann weigert und man trotzdem meint man ist im Recht, dann kann man nur noch klagen (also vor Gericht mein ich), und wer macht das schon. Leute die nichtmal zum händler gehen wollen unum ihre Gewährleistung zu bekommen jedenfalls nicht.
Recht haben und Recht bekommen sind halt zwei verschiedene Sachen. Und wer Recht bekommen will muss es auf jeden Fall laut und deutlich einfordern.
Recht haben und Recht bekommen sind halt zwei verschiedene Sachen. Und wer Recht bekommen will muss es auf jeden Fall laut und deutlich einfordern.