22-07-2009, Wednesday-17:46:51
Zitat:Original von CruzerHallo
Wenn du nach der gesetzlichen Garantie vorderst,
zur besseren Unterscheidung sollte man das "Gewährleistung" bzw. "Mängelhaftung" nennen.
Zitat:wirst du nur höheren: "Als wir das Gerät verkauft haben, hat es noch funktioniert."Garantie ist im Gegensatz zur gesetzlichen Mängelhaftung eine freiwillige Leistung, deren Bedingungen frei vereinbart werden können. Die gesetzliche Mängelhaftung beim Verbrauchsgüterkauf ist in D eigentlich recht eindeutig geregelt. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf hat der Verkäufer zu beweisen, dass die Sache von Anfang an fehlerfrei war. Erst nach sechs Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand (§ 476 BGB). Auch im deutschen Wikipedia gibt es dazu einen Artikel: Gewährleistung.
Mir ist es nähmlich schonmal so ergangen. Ich habe gleich beim Kauf einen RAM dazu genommen, und dabei das Sigel zerrissen. 2 Monate später ist aus irgendeinen Grund der Lüfter ausgefallen, und das Gerät war vorrüber.
Habe dann mit der oberen Antwort keine Grantie bekommen.
Gruß Ingo