07-03-2010, Sunday-16:11:39
Zitat:Original von werniemanNein, soweit ich weiß ist die Formulierung, dass die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h übersteigen muss, damit Fahrzeuge Autobahnen und Kraftfahrstraßen befahren dürfen.
Laut STVO muss das Fahrzeug Bauartbedingt schneller als 60 fahren können.
Zitat:Ein Bus mit stehenden Fahrgästen (Linienbus) darf aber nicht schneller als 60.Ist richtig, aber Linienbusse mit sitzenden Fahrgäste verkehren mit 80 bsi 100 km/h.
Zitat:WO er trotzdem auf die Autobahn darf (z.B. in Hamburg für die Fahrt durch den Elbtunnel) gibt es Sondergenehmigung, aber nur für die "kurze Strecke"!Bist du dir bzgl. der Ausnahmegenehmigung sicher? Mein Fahrlehrer meinte, ich dürfe mit einem Motorad mit Anhänger auch eine Kraftfahrstraße befahren, ohbwohl ich dann nicht schneller as 60 km/h fahren darf. Die bauartbedingte Höchstegeschwindigkeit wäre ja höher.