10-07-2010, Saturday-21:40:00
Generell kommt es darauf an, ob die Personen individuell erkennbar sind oder nicht.
Es geht nicht ums Urheberrecht sondern um die Persönlichen Schutzrechte jedermann.
Wenn jemand eine "Öffentliche Person" ist oder in einer Menschenmenge untergeht, dann ist sein Schutzrecht eingeschränkt. Wenn aber die Personen individuell erkennbar sind, dann sollte man aufpassen. Wenn allerdings die Person das Bild frei gibt ist es überhaupt kein Problem.
Aber ich bin kein Jurist und dieses Thema ist auch unter Spezialisten sehr umstritten.
Speziell in diesem Bild:
Die Personen sind von hinten aufgenommen und damit nicht individuell erkennbar.
Beim Babarossabild:
Da die Aufgenommene Person mein Schatzi war, welches nichts dagegen hatte ... ;o)
Leider nicht hier dargestellt:
Bei Bildern wo definitiv nur eine "Fremde" Person aufgenommen wurde, habe ich mir eine Freigabe geben lassen.
Es geht nicht ums Urheberrecht sondern um die Persönlichen Schutzrechte jedermann.
Wenn jemand eine "Öffentliche Person" ist oder in einer Menschenmenge untergeht, dann ist sein Schutzrecht eingeschränkt. Wenn aber die Personen individuell erkennbar sind, dann sollte man aufpassen. Wenn allerdings die Person das Bild frei gibt ist es überhaupt kein Problem.
Aber ich bin kein Jurist und dieses Thema ist auch unter Spezialisten sehr umstritten.
Speziell in diesem Bild:
Die Personen sind von hinten aufgenommen und damit nicht individuell erkennbar.
Beim Babarossabild:
Da die Aufgenommene Person mein Schatzi war, welches nichts dagegen hatte ... ;o)
Leider nicht hier dargestellt:
Bei Bildern wo definitiv nur eine "Fremde" Person aufgenommen wurde, habe ich mir eine Freigabe geben lassen.
Rechtschreibfehler sind gewollt und unterliegen dem Copyright des Verfassers, es sei denn, sie sind expliziet unter die GPL gestellt ....
Für "Simutrans-Nightlys" und aktuelle PAK: http://nightly.simutrans-germany.com
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