20-07-2010, Tuesday-12:01:34
Rein Rechtlich:
Du kaufst in Produkt um es zu verwenden, hier Software. Der Hersteller muß Di auch ie Möglichkeit geben es zu verwenden zu können.
Nachweis das Du es rechtlich darfst: Rechnung und Zahlungsbeleg.
Hinweis: Key und/oder Original CD
Falls Du Original CD verlohren hast, darfst Du durchaus von einem Freund Dir eine andere ausleihen, solange Du den Nachweis der Rechtmäßigkeit hast.
Hintergrund warum ich mich auskenne:
Bei einem Freund von mir wurde eine etwas Teurere Chip-Design-Softare für 10 Plätze gekauft (Preis einer Lizenz im 5 Stelligen Bereich). Da es nicht einfach war die Software in Betrieb zu nehmen, wurde sie nicht 10 mal Installiert, sondern der Testrechner wurde 10 mal geklont. Dadurch wurde 1 Key 10 mal verwendet, anstatt die gekauften 10 Keys.
Zwischendurch wurde durch ein Lagerbrand die Original-CD und die Rechnungen vernichtet, aber durch den Lieferanten konnten Ersatzrechnungen beschaffen werden, die Zahlungsbeleg (Kontoauszug) waren auch vorhanden.
Es kam wie es kommen musste: Bei einem Service-Besuch eines Technikers hat der den Service verweigert, da 10 mal der gleiche Key und damit für Ihn mit Illegal. Da die Software 10 mal gekauft wurde (s.o.) war dem Techniker und später dem Produzent egal.
Vor Gericht hat dann der Richter entschieden:
- Durch Rechnungskopie / Zahlungsbeleg konnte der Kauf von 10 Lizenzen nachgewiesen werden
- Key/Original Datenträger ist rein rechtlich irrelevant für die Verwendung
Folge:
- Hersteller hat sich geweigert die Nutzung der Software für den Kunden zu ermöglichen (Support-Verweigerung), obwohl Kunde gekauft
-> Hersteller hat Software zurückzunehmen (Sogar wegen "offensichtlicher" Schuld seinerseits zu 100%)
- In der Zeit des Streites konnte Kunde mit der Software nicht arbeiten
-> Schadenersatz durch den Hersteller
Dem Hersteller hat diese Summen durchaus mehr als geschmerzt, da die Revision des Urteils wegen Eindeutigkeit abgelehnt wurde.
Ich war damals als Netzwerktechniker mit in dem "Projekt" involviert und hatte bei der "Siegesfeier" ein sehr Ausführliches Gespräch mit dem Rechtsanwalt.
Du kaufst in Produkt um es zu verwenden, hier Software. Der Hersteller muß Di auch ie Möglichkeit geben es zu verwenden zu können.
Nachweis das Du es rechtlich darfst: Rechnung und Zahlungsbeleg.
Hinweis: Key und/oder Original CD
Falls Du Original CD verlohren hast, darfst Du durchaus von einem Freund Dir eine andere ausleihen, solange Du den Nachweis der Rechtmäßigkeit hast.
Hintergrund warum ich mich auskenne:
Bei einem Freund von mir wurde eine etwas Teurere Chip-Design-Softare für 10 Plätze gekauft (Preis einer Lizenz im 5 Stelligen Bereich). Da es nicht einfach war die Software in Betrieb zu nehmen, wurde sie nicht 10 mal Installiert, sondern der Testrechner wurde 10 mal geklont. Dadurch wurde 1 Key 10 mal verwendet, anstatt die gekauften 10 Keys.
Zwischendurch wurde durch ein Lagerbrand die Original-CD und die Rechnungen vernichtet, aber durch den Lieferanten konnten Ersatzrechnungen beschaffen werden, die Zahlungsbeleg (Kontoauszug) waren auch vorhanden.
Es kam wie es kommen musste: Bei einem Service-Besuch eines Technikers hat der den Service verweigert, da 10 mal der gleiche Key und damit für Ihn mit Illegal. Da die Software 10 mal gekauft wurde (s.o.) war dem Techniker und später dem Produzent egal.
Vor Gericht hat dann der Richter entschieden:
- Durch Rechnungskopie / Zahlungsbeleg konnte der Kauf von 10 Lizenzen nachgewiesen werden
- Key/Original Datenträger ist rein rechtlich irrelevant für die Verwendung
Folge:
- Hersteller hat sich geweigert die Nutzung der Software für den Kunden zu ermöglichen (Support-Verweigerung), obwohl Kunde gekauft
-> Hersteller hat Software zurückzunehmen (Sogar wegen "offensichtlicher" Schuld seinerseits zu 100%)
- In der Zeit des Streites konnte Kunde mit der Software nicht arbeiten
-> Schadenersatz durch den Hersteller
Dem Hersteller hat diese Summen durchaus mehr als geschmerzt, da die Revision des Urteils wegen Eindeutigkeit abgelehnt wurde.
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Rechtschreibfehler sind gewollt und unterliegen dem Copyright des Verfassers, es sei denn, sie sind expliziet unter die GPL gestellt ....
Für "Simutrans-Nightlys" und aktuelle PAK: http://nightly.simutrans-germany.com
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