07-10-2011, Friday-12:02:40
Maut oder Straßenbenutzungsgebühr. (Toll collect treibt ja die LKW-Maut ein ... )
Man kann sie als Prozent der Betreibskosten des Convois oder als Prozent der Unterhaltkosten des Weges (und der Oberleitung) ansetzen, bzw. auch als Kombination von beidem.
Die Maut wird nur fällig, wenn man sich auf fremden Wegen bewegt, also nicht Stadstraßen, und nicht seine eignenen Wege. Wohl aber Überlandstraßen, denn die gehören schließlich der öffentlichen Hand.
Man kann sie als Prozent der Betreibskosten des Convois oder als Prozent der Unterhaltkosten des Weges (und der Oberleitung) ansetzen, bzw. auch als Kombination von beidem.
Die Maut wird nur fällig, wenn man sich auf fremden Wegen bewegt, also nicht Stadstraßen, und nicht seine eignenen Wege. Wohl aber Überlandstraßen, denn die gehören schließlich der öffentlichen Hand.