22-12-2013, Sunday-23:44:36
Hey, danke für Deinen Einsatz! : - )
Nen paar Anmerkungen:
"Eingereichte Entwürfe müssen neu oder deutlich überabeitet bzw. verändert sein. Bereits in der Vergangenheit präsentierte, veröffentlichte oder bereits in Paksets eingebaute Grafiken sind nicht erlaubt. "
Da schlage ich vor, das zu überdenken. Sonst werden neue Grafiken erst
bei solchen Wettbewerben eingereicht und _dann_ erst in Paksets eingebaut.
Kann auch nicht Sinn der Sache sein. Vor allem: Wie willst Du einen Überblick
kriegen, was jemals irgendwo publiziert wurde und was nicht?
Erkläre doch mal bitte, was Du mit dieser Klausel erreichen möchtest.
Das geht vermutlich auch anders.
"Verwendetes Material für den Entwurf muss frei von Urheberrecht..."
Ähm, das meinst Du bestimmt anders. "Frei von Urheberrecht" geht nicht. :-)
"...und anderen Rechten Dritter sein."
Das ist vermutlich, was Du meinst. Widerspricht aber der Klausel mit den
"wesentlichen Änderungen" weiter oben, weil dann die Rechte des
Originalkünstlers greifen. Kannste mal erklären, was Du hier erreichen
willst?
"Jeder Teilnehmer erlaubt den Entwicklern von Simutrans seinen Entwurf frei für das Spiel, die Paksets, auf den Websiten über Simutrans zu verwenden.
Der Teilnehmer überträgt der Simutrans-Community ein zeitlich unbegrenztes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für seine eingereichten Entwürfe.
Freie Lizenzen (wie z.B. PLATZHALTER - Welche nehmen?) sind erlaubt und erwünscht. Die verwendete Lizenz ist bei der Abgabe mit anzugeben. "
Hm. Wenn freie Lizenzen Bedingung wären, würden die ersten beiden Sätze
wegfallen. Die Frage, was wann wo publiziert werden darf, wäre dann hinfällig.
Wäre einfacher. Ich rege an, darüber nachzudenken. Oder: Nicht-freie Werke
zwar zur Beurteilung zulassen, sich den Punk mit den Rechten darauf
aber dadurch sparen, dass sie eben nicht woanders publizert werden.
Oder so ähnlich.
Welche Lizenzen? Für reine Grafik-Arbeiten wohl die CC-Lizenzfamilie (mit
nen paar Einschränkungen IIRC), für alles, was drüber hinaus geht, wohl
einer der "Copyleft"-Lizenzen. Die OSI und die FSF haben passende Listen auf
ihren Seiten.
"Nach Ablauf der Frist, für die Einreichung, wird von einer benannten Jury (ANMERKUNG: Könnte z.B. Pakset abhänig sein) oder durch Abstimmung der Foren-Nutzer ein Gewinner ermittelt."
Nunja. Das sollte vielleicht genauer formuliert werden. "Jury" und "alle
stimmen ab" is ja schon nen Unterschied. : - )
"Der Rechtsweg ist ausgeschlossen."
"Auch hier ist der Rechtsweg ausgeschlossen."
Doppelt gemoppelt. Der Rechtsweg sollte für das ganze Konstrukt
ausgeschlossen werden (natürlich nur soweit das überhaupt möglich
ist). Einmal ausschliessen reicht dann. : - )
Aber:
"Gewinne können jederzeit ausgetauscht, verändert oder von der
Verlosung entfernt werden. "
Das kann Ärger geben. Versprochene Gewinne _müssen_ ausgeschüttet
bzw. verteilt werden. Dazu gibts Urteile satt und genug.
Da kannste auch den Rechtsweg nicht ausschliessen.
Übrigens: Vermeide lieber den Begriff "Verlosung", vor allem, wenn jemals
dabei Geld ins Spiel kommen sollte. Es gibt viel zu viele deutsche
Behörden, die sich dann zuständig fühlen. Habbich einmal erlebt und war
froh, dass ich damit nix zu tun hatte. "Wettbewerb mit Preisauslobung" ist
dagegen unkritisch.
Hoffe, das hilft.
Gruss Rainer
Nen paar Anmerkungen:
"Eingereichte Entwürfe müssen neu oder deutlich überabeitet bzw. verändert sein. Bereits in der Vergangenheit präsentierte, veröffentlichte oder bereits in Paksets eingebaute Grafiken sind nicht erlaubt. "
Da schlage ich vor, das zu überdenken. Sonst werden neue Grafiken erst
bei solchen Wettbewerben eingereicht und _dann_ erst in Paksets eingebaut.
Kann auch nicht Sinn der Sache sein. Vor allem: Wie willst Du einen Überblick
kriegen, was jemals irgendwo publiziert wurde und was nicht?
Erkläre doch mal bitte, was Du mit dieser Klausel erreichen möchtest.
Das geht vermutlich auch anders.
"Verwendetes Material für den Entwurf muss frei von Urheberrecht..."
Ähm, das meinst Du bestimmt anders. "Frei von Urheberrecht" geht nicht. :-)
"...und anderen Rechten Dritter sein."
Das ist vermutlich, was Du meinst. Widerspricht aber der Klausel mit den
"wesentlichen Änderungen" weiter oben, weil dann die Rechte des
Originalkünstlers greifen. Kannste mal erklären, was Du hier erreichen
willst?
"Jeder Teilnehmer erlaubt den Entwicklern von Simutrans seinen Entwurf frei für das Spiel, die Paksets, auf den Websiten über Simutrans zu verwenden.
Der Teilnehmer überträgt der Simutrans-Community ein zeitlich unbegrenztes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für seine eingereichten Entwürfe.
Freie Lizenzen (wie z.B. PLATZHALTER - Welche nehmen?) sind erlaubt und erwünscht. Die verwendete Lizenz ist bei der Abgabe mit anzugeben. "
Hm. Wenn freie Lizenzen Bedingung wären, würden die ersten beiden Sätze
wegfallen. Die Frage, was wann wo publiziert werden darf, wäre dann hinfällig.
Wäre einfacher. Ich rege an, darüber nachzudenken. Oder: Nicht-freie Werke
zwar zur Beurteilung zulassen, sich den Punk mit den Rechten darauf
aber dadurch sparen, dass sie eben nicht woanders publizert werden.
Oder so ähnlich.
Welche Lizenzen? Für reine Grafik-Arbeiten wohl die CC-Lizenzfamilie (mit
nen paar Einschränkungen IIRC), für alles, was drüber hinaus geht, wohl
einer der "Copyleft"-Lizenzen. Die OSI und die FSF haben passende Listen auf
ihren Seiten.
"Nach Ablauf der Frist, für die Einreichung, wird von einer benannten Jury (ANMERKUNG: Könnte z.B. Pakset abhänig sein) oder durch Abstimmung der Foren-Nutzer ein Gewinner ermittelt."
Nunja. Das sollte vielleicht genauer formuliert werden. "Jury" und "alle
stimmen ab" is ja schon nen Unterschied. : - )
"Der Rechtsweg ist ausgeschlossen."
"Auch hier ist der Rechtsweg ausgeschlossen."
Doppelt gemoppelt. Der Rechtsweg sollte für das ganze Konstrukt
ausgeschlossen werden (natürlich nur soweit das überhaupt möglich
ist). Einmal ausschliessen reicht dann. : - )
Aber:
"Gewinne können jederzeit ausgetauscht, verändert oder von der
Verlosung entfernt werden. "
Das kann Ärger geben. Versprochene Gewinne _müssen_ ausgeschüttet
bzw. verteilt werden. Dazu gibts Urteile satt und genug.
Da kannste auch den Rechtsweg nicht ausschliessen.
Übrigens: Vermeide lieber den Begriff "Verlosung", vor allem, wenn jemals
dabei Geld ins Spiel kommen sollte. Es gibt viel zu viele deutsche
Behörden, die sich dann zuständig fühlen. Habbich einmal erlebt und war
froh, dass ich damit nix zu tun hatte. "Wettbewerb mit Preisauslobung" ist
dagegen unkritisch.
Hoffe, das hilft.
Gruss Rainer