24-12-2013, Tuesday-13:31:00
sojo,'index.php?page=Thread&postID=100707#post100707' schrieb:Zitat von »Leartin«Ja, wie es da auch steht: Der Satz bedeutet nix. Du kannst den Rechtsweg nicht ausschließen, aber bei Spielen ist er ohnehin nicht vorhanden. Dies trifft aber auch zu, wenn man es nicht explizit angibt. Allerdings handelt es sich bei einem Wettbewerb, bei dem Einreichungen getätigt werden, nicht um ein Spiel sondern um ein Preisausschreiben, denn es wird ja eine Leistung verlangt, nicht Glück. Eine solche Auslobung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft und da ist es sowieso ein bisserl anders. So oder so, wenn überhaupt dann ist das keine Regel, sondern ein (falscher) Hinweis zu Rechtsmitteln...
Den Rechtsweg kann man nicht ausschließen, ...
Im Normalfall nicht, bei Spielen und Wetten kann man damit aber ausschließen, dass der Gewinn eingeklagt werden kann. Siehe z.B. hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsweg#....n.E2.80.9C
sojo,'index.php?page=Thread&postID=100707#post100707' schrieb:ZitatZum Beispiel in Nummer 12. Wer ist die Simutranscommunity? Gibt es da eine offizielle Liste von Vertretern der Community? Oder hat jedes im Forum angemeldete Mitglied plötzlich Nutzungsrechte, welche wohlgemerkt nicht auf Simutrans beschränkt werden. Nutzungsrechte werden selten vollständig übertragen, sondern zumeist für einen bestimmten Zweck. Zudem enthalten Nutzungsrechte nicht zwingend Rechte zur Veränderung des Werkes. Nicht, dass jeder dran rumpfuschen soll, aber zB bei den neuen Gehsteigen mussten fast alle Gebäudegrafiken geändert werden - ohne Erlaubnis eigentlich nicht ok. Genauso wäre eine nachträgliche Erweiterung um Rotationen eigentlich eine Veränderung des Werkes.
und auch sonst sind die rechtlich klingenden Formulierungen fraglich
Zum Beispiel?
Punkt 18 ist ja wohl Bürokratie pur
Punkt 21 ist eine Wiederholung von Punkt 16
Dazu kommt, dass verschiedene Aspekte fehlen, welche Erwähnung finden sollten, wenn es schon so 'exakt' zugeht. Zum Beispiel ist eine Auslobung ein Rechtsgeschäft, damit muss man zur Teilnahme Geschäftsfähig sein - wird mit keinem Wort erwähnt. Was, wenn ein Gewinner auf einem anderen Kontinent wohnt? Dann wird er wohl kaum einen 5-Euro-Preis um 20 Euro zugeschickt bekommen. Und nachdem der Gewinner feststeht einen Gewinn zu entfernen würde ich mich nicht trauen, selbst wenn behauptet wird dass der Gewinn 'jederzeit' entfernt werden kann (Image und so...) Wo wird festgelegt, dass Teilnehmer disqualifiziert werden können? Wo wird angegeben, nach welchem Recht der Wettbewerb abläuft? (Deutsches nach deinem Wikilink, aber das ist nicht selbstverständlich...)
Wahrscheinlich gibts da noch mehr, das fällt mir jetzt ohne viel überlegen ein. Wie gesagt, ich fordere nicht, dass das alles Erwähnung findet, aber in deinem Stil müsste es das.
sojo,'index.php?page=Thread&postID=100707#post100707' schrieb:ZitatMuss es doch nicht, es reicht, wenn dem Ersteller ausreichende Rechte übertragen wurden, damit es ihm möglich ist, uns die passenden Rechte weiterzugeben. Schließlich kann man CC-Details einbauen ohne Probleme, aber selbst CC-Werke stehen unter dem Urheberrecht des Urhebers, weils gar nicht anders geht (in Deutschland). Dazu kommt, dass ich mir gut vorstellen könnte einen Wettbewerb aufzuziehen, bei dem es darum geht alte Cruzer-Gebäude aufzufrischen...
Man könnte doch auch schreiben: "Verwendetes Material für den Entwurf muss frei von Urheberrechten Dritter und anderen Rechten Dritter sein."