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06-04-2015, Monday-15:14:06
Leartin,'index.php?page=Thread&postID=107767#post107767' schrieb:Das gesamte Pak ist CC-BY-SA, entsprechend kann dir auch keiner verbieten, irgendwas davon zu zeigen. Bei der Good-Liste mag es nicht allzuschlimm sein, da die im Prinzip eh auch im Spiel sichtbar ist, aber trotzdem solltest du nicht auf eigene Faust entscheiden, was du veröffentlichst und was nicht. Ich möchte das Thema nicht hier breittreten, genausowenig wie diese Diskussion überhaupt für die Allgemeinheit sein sollte. Daher bitte ich dich, falls dir der Punkt nicht klar ist, im Chat nachzufragen, nicht hier.
Das stimmt so nicht, denn die Inhalte unter CC-BY-SA mögen zwar so Lizenziert sein (übrigens ist auch wichtig um welche Version es sich handelt, denn die unterscheiden sich noch mal untereinander), das Recht am eigenen Bild/Werk verfällt dadurch aber nicht. Im Gegenteil kann jemand durchaus verbieten, Inhalte unter dieser Lizenz zu veröffentlichen, wenn der Urheber des Bildes dies nicht erwünscht. Wichtig ist bei der Weiternutzung aber primär die Nennung des Urhebers (BY in CC-BY-SA) und der Lizenz, da ein etwaiger dritter Nutzer wieder die Angaben des Urhebers wiedergeben muss (SA). Ansonsten würde man gegen die Lizenz verstoßen. Im Gegenteil gibt diese Lizenz sogar klipp und klar an, dass er Inhalte durchaus ohne Zustimmung veröffentlichen darf, wenn es unter dieser Lizenz steht. Letzteres Wort hat aber im Nachhinein, klar, der Urheber. Würde er die Liste auf irgendeiner abgelegenen Seite in Vietnam veröffentlichen, wäre DLP dennoch im Recht, bis der Urheber einen Einwand äußern würde. Soviel zum Verständnis von Lizenzen und CC-BY-SA (Wenn ich nur wüsste welche Version...). Nur das nebenbei mal.
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06-04-2015, Monday-15:35:55
TZV, ich denke, du machst da zwei entscheidende Fehler:
1) Zunächst mal der Begriff "Recht am eigenen Bild" - unter diesem versteht man nämlich Bilder, die einen zeigen, nicht Bilder, die man selber erstellt hat. Daher hat der Begriff hier mal gar nix verloren.
2) Was du beschreibst ist die Situation in Deutschland, da man nach deutschem Recht niemals Urheberschaft aufgeben kann. Nach der Rechtssprechung in anderen Staaten hingegen schon, und dann hat der Urheber auch keine Rechtsansprüche mehr (weil er sie selber aufgegeben hat). Wenn als ein Amerikaner etwas unter CC veröffentlicht, dann gibt er damit tatsächlich auch sein "Urheberrecht" auf, und egal, was du dann damit machst, er kann nix mehr dagegen tun. Blöd nur, wenn er es als CC-SA rausgibt, denn in diesem Fall kannst du als Deutscher den SA-Anspruck streng genommen nicht erfüllen, da du weiterhin dein Urheberrecht behalten würdest.
Das macht die Sache logischerweise sehr kompliziert, denn woher weiß man, welcher Nationalität der ursprüngliche Ersteller angehört, und welches Recht demnach greifen würde? Insbesondere dann, wenn eben kein CC-BY verwendet wird, sondern nur CC, so dass man gar keinen Ersteller kennt? Die Antwort darauf lautet: Kannst dir ja im Einzelfall einen Rechtsanwalt zulegen und einen Rechtsstreit anfangen, denn sonst wird das nie geklärt.
Im Klartext: Wir, das Erstellerteam, hat Zeugs gebastelt und gibts raus. Wir haben uns geeinigt, dass man unser Zeug weiterverbreiten und verändern darf, solange man unseren Namen nennt und auch anderen weiterverbreiten und verändern erlaubt. Welche Lizenz es genau ist spielt dabei eigentlich keine Rolle - wir räumen jedem Verwertungsrechte ein. Versuch mal, ein Buch, das du geschrieben und einem Verleger verkauft hast, wieder aus dem Verkehr zu nehmen... ist die gleiche Situation, du bist der Urheber, anderen hast du nur diverse Rechte zugestanden
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06-04-2015, Monday-16:00:50
Leartin,'index.php?page=Thread&postID=107771#post107771' schrieb:1) Zunächst mal der Begriff "Recht am eigenen Bild" - unter diesem versteht man nämlich Bilder, die einen zeigen, nicht Bilder, die man selber erstellt hat. Daher hat der Begriff hier mal gar nix verloren. Das gilt auch für das Recht am eigenen Werk, das habe ich nachgebessert.
Leartin,'index.php?page=Thread&postID=107771#post107771' schrieb:2) Was du beschreibst ist die Situation in Deutschland, da man nach deutschem Recht niemals Urheberschaft aufgeben kann. Nach der Rechtssprechung in anderen Staaten hingegen schon, und dann hat der Urheber auch keine Rechtsansprüche mehr (weil er sie selber aufgegeben hat). Wenn als ein Amerikaner etwas unter CC veröffentlicht, dann gibt er damit tatsächlich auch sein "Urheberrecht" auf, und egal, was du dann damit machst, er kann nix mehr dagegen tun. Blöd nur, wenn er es als CC-SA rausgibt, denn in diesem Fall kannst du als Deutscher den SA-Anspruck streng genommen nicht erfüllen, da du weiterhin dein Urheberrecht behalten würdest. Das mag sein, dass es in anderen Ländern so ist, in Deutschland ist es allerdings generell nicht so. Da ich mich gerade auf deutschen Boden befinde, DLP höchstwahrscheinlich auch, der Urheber eventuell auch, dann bewegt es sich nach wie vor im deutschen Recht. Mit der Nationalität hat das eher sekundär etwas zu tun. Ist der eine Amerikaner, also der Urheber, der Nutzer aber ein Deutscher, so ist es durchaus möglich, dass der Amerikaner den Deutschen in Deutschland auf den Urheberrechtsanspruch verklagt.
Leartin,'index.php?page=Thread&postID=107771#post107771' schrieb:Blöd nur, wenn er es als CC-SA rausgibt, denn in diesem Fall kannst du als Deutscher den SA-Anspruck streng genommen nicht erfüllen, da du weiterhin dein Urheberrecht behalten würdest. Beziehst du das jetzt auf den Amerikaner im Vorsatz? So macht dein Satz keinen Sinn. Die andere Seite ist sowieso, dass es darauf auch ankommt, in welchen Staaten die Lizenz juristisch anerkennt ist
Leartin,'index.php?page=Thread&postID=107771#post107771' schrieb:Insbesondere dann, wenn eben kein CC-BY verwendet wird, sondern nur CC, so dass man gar keinen Ersteller kennt? Die Antwort darauf lautet: Kannst dir ja im Einzelfall einen Rechtsanwalt zulegen und einen Rechtsstreit anfangen, denn sonst wird das nie geklärt. Eine CC-Lizenz gibt es nicht. Die Auswahl hast du hier: http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/
Wenn nur jemand CC nennt, dann ist das Bild nicht mit einer juristisch anerkannten Lizenz ausgestattet. Dann heißt es im Zweifelsfall keinen Anwalt nehmen, sondern das Bild nicht nutzen. Ich denke so dumm wird keiner sein und das auch noch juristisch prüfen... Neben diesen im Link genannten Lizenzen gibt es noch CC-00, dann gibt der Urheber seine Rechte ab, d.h. Public Domain.
Leartin,'index.php?page=Thread&postID=107771#post107771' schrieb:Im Klartext: Wir, das Erstellerteam, hat Zeugs gebastelt und gibts raus. Wir haben uns geeinigt, dass man unser Zeug weiterverbreiten und verändern darf, solange man unseren Namen nennt und auch anderen weiterverbreiten und verändern erlaubt. Welche Lizenz es genau ist spielt dabei eigentlich keine Rolle - wir räumen jedem Verwertungsrechte ein. Das gilt generell aber nur für eure Inhalte. Solange Ihr es unter der genannten (aber unspezifizierten d.h. juristisch nicht spezifizierten Lizenz [CC-BY-SA]) weiterverbreitet, ist nicht mal klar, unter welchen spezifizierten Bedingungen, da es zwischen den einzelnen Versionen noch mal Anpassungen gibt zur juristischen Nutzung in anderen Ländern.
Leartin,'index.php?page=Thread&postID=107771#post107771' schrieb:Versuch mal, ein Buch, das du geschrieben und einem Verleger verkauft hast, wieder aus dem Verkehr zu nehmen... ist die gleiche Situation, du bist der Urheber, anderen hast du nur diverse Rechte zugestanden Das ist Unsinn, da rechtlich legitim erworbene Bücher nicht das Eigentum des Urhebers sind, sondern lediglich der schriftliche/bildliche Inhalt. Da der Autor und vermutliche Urheberrechtshalter zu einem Zeitpunkt das Verlegen der Bücher in Auftrag gegeben hat, hat er rechtlich keine Chance schon verkaufte Bücher zurückzunehmen. Er kann das Verlegen durchaus stoppen, das hat aber keine Auswirkungen auf Werke, die bereits verkauft wurden.
Darum geht es mir auch nicht. Addons und Computerprogramme/Programmierschriften und auch solche spezifizierten Listen, die hier vornehmlich vorkommen, sind durchaus Werke, deren Nutzung man nachverfolgen kann, da sich hier alles im öffentlichen Raum abspielt. Im Gegensatz zu Büchern, die handfeste Gegenstände sind, deren Aufenthaltsorte man verschleiern kann, ist die diegitale Welt gut dokumentiert und einfacher durchsuchbar nach spezifizierten Begriffen, sodass es durchaus möglich ist die Nutzung von solchen Addons/Programmierschriften, etc, zu verfolgen und auf die korrekte Nutzung zu überprüfen. Wie sind im 21. Jahrhundert, nicht mehr im Mittelalter! ^^
Zumindest was sich online hier abspielt ist es verfolgbar, weshalb der Urheber durchaus hätte eingreifen können. Generell hat das aber schon nichts mehr mit der Diskussion zu tun.
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06-04-2015, Monday-17:05:27
TZV,'index.php?page=Thread&postID=107774#post107774' schrieb:Das mag sein, dass es in anderen Ländern so ist, in Deutschland ist es allerdings generell nicht so. Da ich mich gerade auf deutschen Boden befinde, DLP höchstwahrscheinlich auch, der Urheber eventuell auch, dann bewegt es sich nach wie vor im deutschen Recht. Mit der Nationalität hat das eher sekundär etwas zu tun. Ist der eine Amerikaner, also der Urheber, der Nutzer aber ein Deutscher, so ist es durchaus möglich, dass der Amerikaner den Deutschen in Deutschland auf den Urheberrechtsanspruch verklagt. Um das mal aufzulösen: Nein, die Liste wurde nicht von einem Deutschen erstellt.
Natürlich hat es etwas mit der Nationalität zu tun, nur wie genau ist immer so eine Sache - da gehts dann nicht nur um Staatsbürgerschaft, sondern auch darum, wo es verbreitet wird, wo es erstellt wurde etc. - Wie genau, das weiß ich nicht. Du sicher auch nicht, und wahrscheinlich die wenigsten, die das nicht studiert haben.
TZV,'index.php?page=Thread&postID=107774#post107774' schrieb:Beziehst du das jetzt auf den Amerikaner im Vorsatz? So macht dein Satz keinen Sinn. Die andere Seite ist sowieso, dass es darauf auch ankommt, in welchen Staaten die Lizenz juristisch anerkennt ist Ich denke, das ist anhand der Satzstruktur erkennbar. Um es nochmal zu verdeutlichen: Ein Amerikaner verzichtet bei einer CC-Lizenz auf sein Urheberrecht (eher: Copyright, Urheberrecht haben die ja nicht), daher darfst du dessen CC-Werke beliebig nutzen, unabhängig davon, was er später als Urheber dazu sagt. Wenn er es hingegen als CC-SA herausbringt, ist dies nicht mehr der Fall: Er hat zwar weiterhin komplett auf sein Urheberrecht verzichtet, dies ist dir jedoch als Deutscher nicht möglich. Daher darfst du es nicht mehr beliebig nutzen, denn durch jede Änderung wirst du Miturheber, daher ist die Lizenz (eher: Die Wirkung der Lizenz) nicht mehr die gleiche
Juristisch anerkannt gibts bei Lizenzen übrigens nicht, allenfalls in Form von Präzedenzfällen. In Deutschland Beispielsweise ist CC keine Lizenz, sondern entspricht einer AGB. Es gibt verschiedene Ports, welche versuchen, die Lizenz so umzuformulieren, dass sie besser in das Rechtssystem eines bestimmten Landes passt, das heißt aber nicht, dass diese "juristisch anerkannt" sind. Wobei der Begriff an sich fraglich ist, hmmm...
TZV,'index.php?page=Thread&postID=107774#post107774' schrieb:Eine CC-Lizenz gibt es nicht. Die Auswahl hast du hier: http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/ In Anbetracht dessen, dass ich von CC in Unterscheidung zu CC-BY spreche, ist das schon etwas anmaßend.
Wenn du dir einen eigenen Link anguckst, findest dort verschiedene Lizenzen. Diese haben unterschiedliche Kürzel: BY, SA, NC, ND. Wenn ich von "CC-BY" spreche, meine ich eben auch CC-BY (welche Version ist relativ egal), oder eben CC-BY-X (Also alle, die noch was dazustehen haben, weil die halt noch einen Zusatz haben, aber ebenfalls CC-BY sind). Mein Fehler hier war, nicht mehr zu wissen, dass es keine CC-SA oder CC-NC Lizenz zu geben scheint, also die einzige CC-Lizenz, welche nicht CC-BY ist, CC0 sein dürfte.
TZV,'index.php?page=Thread&postID=107774#post107774' schrieb:Wenn nur jemand CC nennt, dann ist das Bild nicht mit einer juristisch anerkannten Lizenz ausgestattet. Dann heißt es im Zweifelsfall keinen Anwalt nehmen, sondern das Bild nicht nutzen. Ich denke so dumm wird keiner sein und das auch noch juristisch prüfen... Neben diesen im Link genannten Lizenzen gibt es noch CC-00, dann gibt der Urheber seine Rechte ab, d.h. Public Domain. Wie gesagt, juristisch anerkannte Lizenzen gibts nicht, lediglich Lizenztexte geschrieben von Leuten, die auch einigermaßen die Schlupfwinkel der Gesetzgebung kennen. Rechtlich macht es keinen Unterschied, ob ich mir eine Lizenz im Internet raussuche oder selber was zusammenschreibe. Wenn ich also was veröffentliche und dazuschreibe "Macht damit, was ihr wollt, aber wenn ihrs wo veröffentlicht schreibt dazu, wers gemacht hat" dann hat das rechtlich genau so viel Gewicht, wie CC-BY. Abgesehen eben von irgendwelchen Schlupfwinkeln im Gesetz.
Natürlich hast du Recht, wenn du sagst "Nur CC gibt es nicht" - wie gesagt mein Fehler, ich meinte wohl CC0 - allerdings gilt der Satz für ALLE CC-Lizenzen: Im Falle eines Streitfalles weißt du nie, wer Recht hat, bevor das Gericht es nicht entschieden hat. Denn wenn du zB. was zu unserem Comic-Pakset beitragen würdest und dich einverstanden erklärst, dass es aufgenommen wird (Womit es CC-BY-SA-izensiert wird), dann aber später verlangst, dass es raussoll, weil du doch der Urheber bist, könnten wir ganz leicht sagen "Nö, ist CC" (-BY-SS), und dann müsstest du einen Anwalt einschalten, solltest du uns zu irgendwas zwingen wollen. (Tatsächlich würde mans halt rausnehmen und mit den Schultern zucken, weils doch nun wirklich kein Malheur ist, aber nur, um ein ganz klares Beispiel zu sagen.)
Und nein, ich weiß nicht, ob wir gewinnen würden oder du. Wahrscheinlich verliert derjenige, ders vor Gericht bringt, weils ne Lapallie ist mit der sich keine Beschäftigen will. Aber gerade darum gehts ja: In Streitfragen weißt trotzdem nie, was Sache ist.
TZV,'index.php?page=Thread&postID=107774#post107774' schrieb:Das gilt generell aber nur für eure Inhalte. Solange Ihr es unter der genannten (aber unspezifizierten d.h. juristisch nicht spezifizierten Lizenz [CC-BY-SA]) weiterverbreitet, ist nicht mal klar, unter welchen spezifizierten Bedingungen, da es zwischen den einzelnen Versionen noch mal Anpassungen gibt zur juristischen Nutzung in anderen Ländern. Ja schön. Dann sage ich eben, es ist CC-SA-BY 3.0 unported. Oder 4.0 unported. Dass es da Detailunterschiede gibt, ist klar. Aber alles, was Versionsunabhängig ist (der überwiegende Großteil) ist mit CC-BY-SA ausreichend spezifiziert. Es wird nicht einfach gesagt "Haha, da fehlt ne Nummer, als ist da gar nix!"
TZV,'index.php?page=Thread&postID=107774#post107774' schrieb:Das ist Unsinn, da rechtlich legitim erworbene Bücher nicht das Eigentum des Urhebers sind, sondern lediglich der schriftliche/bildliche Inhalt. Da der Autor und vermutliche Urheberrechtshalter zu einem Zeitpunkt das Verlegen der Bücher in Auftrag gegeben hat, hat er rechtlich keine Chance schon verkaufte Bücher zurückzunehmen. Er kann das Verlegen durchaus stoppen, das hat aber keine Auswirkungen auf Werke, die bereits verkauft wurden. Äh... bitte, was? Nein, man kann den Verleger (dem man die Verwertungsrechte verkauft hat) eben nicht stoppen, nicht einfach so. Dank deutschem Urheberrecht geht das noch bei Ausnahmefällen, wenn es anders umgesetzt wird, als vom Autor erwünscht, gegen gute Sitte verstößt etc. - aber niemals einfach so. Wenn es zurückgezogen wird, dann wird es aber auch gänzlich zurückgezogen. Natürlich ist keiner Kriminell, wenn er dann das Buch hat und nicht zurückgibt, aber er könnte es zB. nicht weiterverkaufen, weil er dann ja Inhalte des Urhebers weiterverkauft... etc. pp. - Also im Grunde so, als hätte man "Mein Kampf" am Dachboden
TZV,'index.php?page=Thread&postID=107774#post107774' schrieb:weshalb der Urheber durchaus hätte eingreifen können Nein, hätte er nicht. Denn der Urheber bin ich, und ich sehe mich absolut nicht im Recht irgendjemanden die Nutzung oder Veröffentlichung meiner unter CC-BY-SA-Lizenz veröffentlichten Werke zu verbieten. Allenfalls aufgrund der Tatsache, dass er mich nicht als Autor genannt und unter CC-SA-BY gestellt hat, was sowohl BY als auch SA verletzt.
Nein, wirklich, wenn ich das tun könnte, dann könnte ich es bei jedem tun. Dann könnte ich in 5 Jahren hier vorbeischaun, und das ganze Comic-Pakset verbieten, soviel wie da von mir dabei ist xD Wenn du ernsthaft glaubst dass das so geht... dann hast wahrscheinlich im Prinzip Recht, würdest es aber niemals bekommen
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06-04-2015, Monday-17:33:55
Weil der obere Teil ein Witz ist, kürze ich zu den kleinen Details ab, auch weil es OT ist ^^ Du solltest dich aber mal eingehender damit beschäftigen, weil da einige Patzer drinnen sind, auch weil dein "Nö" im Bezug auf CC-Lizenzen, wie du es ja sagst, dann ein Bruch eines Geschäfts wären, das heißt, ein ganz anderes Kaliber, bei dem man sogar noch zusätzlich Schadensersatz fordern könnte
Leartin,'index.php?page=Thread&postID=107776#post107776' schrieb:Ja schön. Dann sage ich eben, es ist CC-SA-BY 3.0 unported. Oder 4.0 unported. Dass es da Detailunterschiede gibt, ist klar. Aber alles, was Versionsunabhängig ist (der überwiegende Großteil) ist mit CC-BY-SA ausreichend spezifiziert. Es wird nicht einfach gesagt "Haha, da fehlt ne Nummer, als ist da gar nix!" Es macht durchaus einen Unterschied, da du mit den nicht portierten Versionen der Lizenz rechtlich in Deutschland nicht einwandfrei arbeitest und die US-Version nutzt. In den Nummern gibt es durchaus Unterschiede, da die sie andere Inhalte haben. Deswegen ist es auch rechtlich gesehen essentiell anzugeben, um welche Version es sich handelt. Immerhin geht es hier nicht zu bei 1 2 oder 3 und man sucht sich halt eine passend wie man es will aus, sondern um die Spezifikation und die Wahrung eines Urheberrechts bzw. auch die Spezifizierung des Nutzungsrechts in anderen Ländern. Da es ja AGB-Ähnlich ist, setzt du nicht mal die Regeln eindeutig fest, nach denen die und auch deine Inhalte genutzt werden dürfen. Leartin,'index.php?page=Thread&postID=107776#post107776' schrieb:Äh... bitte, was? Nein, man kann den Verleger (dem man die Verwertungsrechte verkauft hat) eben nicht stoppen, nicht einfach so. Dank deutschem Urheberrecht geht das noch bei Ausnahmefällen, wenn es anders umgesetzt wird, als vom Autor erwünscht, gegen gute Sitte verstößt etc. - aber niemals einfach so. Wenn es zurückgezogen wird, dann wird es aber auch gänzlich zurückgezogen. Natürlich ist keiner Kriminell, wenn er dann das Buch hat und nicht zurückgibt, aber er könnte es zB. nicht weiterverkaufen, weil er dann ja Inhalte des Urhebers weiterverkauft... etc. pp. - Also im Grunde so, als hätte man "Mein Kampf" am Dachboden Quark. Weiterverkaufen darf er es logischerweise schon, da das Buch selber als Objekt gehandelt wird, das geistige Werk, also der Inhalt, aber unverändert der gleiche bleibt. Das wird ja tagtäglich bei Ebay, Amazon oder dem normalen Buchhändler so gemacht. Bei Mein Kampf handelt es sich lediglich um das Verlagsmonopol, d.h. Urheberrecht, des bayerischen Staats, das dieses Jahr verfällt oder schon in den ersten Monaten verfallen ist (so sicher bin ich mir nicht wann genau). Des macht allerdings keinen unterschied ob du das Buch verkaufst oder nicht, da es sich bei einem Buch rechtlich um dein Eigentum handelt. Vielleicht lebst du noch im Sozialismus, da war das vielleicht anders
Leartin,'index.php?page=Thread&postID=107776#post107776' schrieb:Nein, hätte er nicht. Denn der Urheber bin ich, und ich sehe mich absolut nicht im Recht irgendjemanden die Nutzung oder Veröffentlichung meiner unter CC-BY-SA-Lizenz veröffentlichten Werke zu verbieten. Allenfalls aufgrund der Tatsache, dass er mich nicht als Autor genannt und unter CC-SA-BY gestellt hat, was sowohl BY als auch SA verletzt.
Nein, wirklich, wenn ich das tun könnte, dann könnte ich es bei jedem tun. Dann könnte ich in 5 Jahren hier vorbeischaun, und das ganze Comic-Pakset verbieten, soviel wie da von mir dabei ist xD Wenn du ernsthaft glaubst dass das so geht... dann hast wahrscheinlich im Prinzip Recht, würdest es aber niemals bekommen Dann lerne mit Lizenzen umzugehen und nenne auch eine CC-Lizenz, die es gibt. Immerhin handelt es sich ja um einen Geschäftsvertrag, den es aber ohne Nummer nicht gibt. Wie gesagt, CC-BY-SA gibt es in mehreren Versionen, die rechtlich gesehen nicht in allen Ländern gleich wirken, aber mit der neusten Version halt in immer mehr Rechtssysteme konform eingefügt werden.
Ich habe durchaus schon viele Jahre Erfahrung mit der Lizenz und nutze sie für viele meine Bilder. Auch international werden die verschiedenen CC-Lizenzen, die ich nutzen, auch auf Aufforderungen, erfüllt und im Zweifelsfall auf Anfrage die Bilder entfernt. Rechtlich bin ich mit diesen Lizenzen übrigens selbst schon vorgegangen, mehrfach erfolgreich. Ich würde das nicht, wie du es meinst, auf die leichte Schulter nehmen. Immerhin handelt es sich um etwas rechtlich einwandfreies und nicht irgendeine Formulierung.
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06-04-2015, Monday-18:52:35
TZV,'index.php?page=Thread&postID=107780#post107780' schrieb:Bruch eines Geschäfts ... Schadensersatz fordern könnte Ein Geschäft ist eine übereinstimmende Willenserklärung, eine Lizensierung ist eine einseitige Willenserklärung. Vielleicht habt ihr da in Deutschland andere Regeln, aber für mich als Österreicher wird kein Geschäft abgeschlossen. Einfach formuliert: Ein Geschäft wäre "Wenn... dann". Also zB. "Wenn ihrs dann ins Pakset packt, dann veröffentliche ich es unter dieser Lizenz" - hier wäre es ein Geschäft, denn beide Seiten müssen einverstanden sein. Aber nur, weil du was unter eine Lizenz stellst, die uns gefällt, entsteht KEIN Geschäft.
Auch darfst du diese Lizenz nicht wiederrufen, auch im deutschen Port nicht. Daher würdest du den "Vertragsbruch" begehen, sobald du versuchst, irgendetwas zu entziehen - und damit wärst du sicher nicht derjenige, der von anderen Schadensersatz fordern dürfte
TZV,'index.php?page=Thread&postID=107780#post107780' schrieb:.... Lizenz rechtlich in Deutschland nicht einwandfrei... Mit dem kleinen Detail, dass ich kein Deutscher bin. Damit gibts zwei Möglichkeiten:
1) Ich veröffentliche mit AT-Port, der für Österreich super ist - Für Deutschland aber auch nicht "richtiger" als die US-Version
2) Ich veröffentliche mit allen Ports. Das geht, da CC dem Urheber einräumt, auch weitere Lizenzen für seine Werke zu verwenden, sofern diese nicht im Gegensatz zur CC-Lizenz stehen. Daher dürfte ich durchaus sagen, das Zeug steht unter allen möglichen CC-BY-SA-Versionen . Dann gibts auch eine Lizenz, die für Deutschland anwendbar ist. Nein, du musst mir nicht sagen, was für ein Schwachsinn das ist.
Jedenfalls ist das Pakset als Ganzes dann nicht nur von mir Ösi bearbeitet, sondern auch von ein paar Piefken, und sogar Werke von Brasilianern und Tschechen sind dabei. Ergo geht nur eine "Internationale" Lizenz - das nächste dazu ist unported
TZV,'index.php?page=Thread&postID=107780#post107780' schrieb:In den Nummern gibt es durchaus Unterschiede Nicht "eine passende wie man will". Wie gesagt, es gibt Unterschiede, aber die Quintessenz ist identisch. Und darum gehts mir ja auch, wie ich schon zuvor gesagt hatte. Ich sage "Nehmt mein Zeug, macht damit was ihr wollt, aber schreibt meinen Namen dazu und wenn ihr was daraus macht, dann lässt auch andere damit weiterbasteln". Rein rechtlich gesehen ist das eine Einwandfreie Willenserklärung, und völlig ausreichend, um jemanden zu verklagen, der meinen Namen nicht angibt. Ja, ist wirklich so, das ganze Lizenzzeug kümmert sich nur um Details.
Und genau dieser Satz wird in allen CC-BY-SA-Versionen mit unterschiedlichem Wortlaut angeführt. Ich muss nicht sagen, welche Lizenz es genau ist, damit du weißt, dass du meinen Namen angeben musst.
TZV,'index.php?page=Thread&postID=107780#post107780' schrieb:Da es ja AGB-Ähnlich ist... Deutschland versteht CC-Lizenzen als AGB, andere Nationen sehen das wieder anders. Wusstest du, dass eine EULA, welche du erst lesen kannst, nachdem du den Datenträger einlegst, in Deutschland keine Gültigkeit hat? Zumindest laut Gesetzeswortlaut. (außer, das hat sich in den letzten Jahren geändert...)
Aber genau weil die CC-Lizenz eine AGB ist, kannst doch leicht nachvollziehen, dass du alles mögliche selber in so eine Lizenz schreiben darfst, genau wie in eine AGB. Naja, abgesehen von dem, das keiner drin erwartet, aber trotzdem werden AGBs individuell geschrieben. Die CC-Lizenz ist eine AGB. Logische Folgerung: Man darf sich eine Lizenz wie die CC selber schreiben
TZV,'index.php?page=Thread&postID=107780#post107780' schrieb:Quark. Weiterverkaufen darf er... Das Problem ist, dass wir von der Annahme ausgehen, jemand, der sein Geistiges Werk zur Vervielfältigung freigegeben hat, entscheidet sich einfach so um und bekommt Recht - was so in dieser Reihenfolge nicht passieren kann.
Was jedoch passieren kann ist, dass ein Verlag ein Buch veröffentlicht, an dem er gar keine Rechte hat, also ein Manuskript klaut. Die daraus entstandenen Drucke mögen physische Bücher sein, aber rein rechtlich gesehen sind diese nichts anderes als unerlaubte Kopien. Also das gleiche, als wenn du ein Buch durch den Scanner jagst, die gedruckten Seiten zusammentackerst und das auf Ebay verkaufen willst. Halt, stopp - nicht wenn du es tust (sonst wärst du ja der Kopierer), sondern ein Dritter, und du verkaufst es nur.
Üblicherweise wirds halt so gehandelt, dass der Urheber des Werkes ordentlich Kohle bekommt, aber die Kopien im Umlauf bleiben dürfen - allerdings ist das eine Vereinbarung, die ein Gericht entscheiden muss, nichts was "einfach so" der Fall wäre.
TZV,'index.php?page=Thread&postID=107780#post107780' schrieb:...Verlagsmonopol, d.h. Urheberrecht, des bayerischen Staats... Nein, ich lebe in Österreich, wo du "Mein Kampf" nicht verkaufen darfst. Auch nicht nächsten Monat - wenn überhaupt, dann ausschließlich über einen Antiquitätenhändler, der wiederum beim Verkauf sehr genau aufpassen muss.
Aber schön, dass du dabei auf das Urheberrecht zurückkommst.
In Deutschland darfst du alte Versionen verkaufen, jedoch keine Neudrucke, nur Aufgrund des Urheberrechtes. Ein Neudruck ist dabei jede Version seit Druckverbot. Sieht man den Urheber von Mein Kampf als jemanden, der es sich nach der Veröffentlichung anders überlegte und den Druck verbot, hast du wohl Recht - das ging in diesem Fall aufgrund des Verstoßes gegen die Sitten (oder wie auch immer das dann in Deutschland genau genannt wird). Hätte Hitler zwar "Mein Kampf" geschrieben, aber nie veröffentlicht, und erst nach seinem Tod hätte eine Druckerei damit begonnen, wäre es wohl - sofern trotzdem die Bayern die Urheberrechte vererbt bekommen hätten - generell verboten. Bis nächsten Monat.
TZV,'index.php?page=Thread&postID=107780#post107780' schrieb:Dann lerne mit Lizenzen umzugehen ... Geschäftsvertrag... Nein, es ist KEIN Geschäftsvertrag, und wer das glaubt, hat selbst noch einiges zu lernen :whistling:
Ja, es gibt viele Versionen. Also: Unter welcher Version sollen die Künstler ihre Einzelwerke veröffentlichen, damit das Pakset als solches eine einzige Lizenz hat, welche auch durchgängig gültig ist, egal wo wir es veröffentlichen?
TZV,'index.php?page=Thread&postID=107780#post107780' schrieb:Ich habe durchaus schon viele Jahre Erfahrung ... Ja, schön für dich, und trotzdem scheinst du noch nicht alles verstanden zu haben. Oder die Rechtslage in Deutschland ist wirklich so dermaßen anders - was ich mir aber auch nicht recht vorstellen kann.
Wenn es so funktionieren würde, wie du es hier erscheinen lässt, gäbe es keine CC-Lizenzen. Wozu sollte ich mir im Internet Grafiken suchen, die ich "frei verwenden darf", wenn nachher doch der Autor kommen dürfte und sagen "Nein, so nicht!". Deshalb darf die CC-Lizenz nicht zurückgenommen werden, wie die meisten derartigen Lizenzen (Ginge es, zB. mit der Artistic Licence, hätten wir kein Simutrans mehr)
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06-04-2015, Monday-19:32:57
Leartin,'index.php?page=Thread&postID=107782#post107782' schrieb:Mit dem kleinen Detail, dass ich kein Deutscher bin. Damit gibts zwei Möglichkeiten:
1) Ich veröffentliche mit AT-Port, der für Österreich super ist - Für Deutschland aber auch nicht "richtiger" als die US-Version
2) Ich veröffentliche mit allen Ports. Das geht, da CC dem Urheber einräumt, auch weitere Lizenzen für seine Werke zu verwenden, sofern diese nicht im Gegensatz zur CC-Lizenz stehen. Daher dürfte ich durchaus sagen, das Zeug steht unter allen möglichen CC-BY-SA-Versionen . Dann gibts auch eine Lizenz, die für Deutschland anwendbar ist. Nein, du musst mir nicht sagen, was für ein Schwachsinn das ist.
Jedenfalls ist das Pakset als Ganzes dann nicht nur von mir Ösi bearbeitet, sondern auch von ein paar Piefken, und sogar Werke von Brasilianern und Tschechen sind dabei. Ergo geht nur eine "Internationale" Lizenz - das nächste dazu ist unported Ersteres nenne ich jetzt nicht, da ich es hier mit erläutere, da es zusammen gehört.
Das hast du falsch verstanden, da die portierten Versionen nichts anderes sind, als die übersetzten Versionen einer Lizenz. Sind die Rechtsgeber klar Deutscher, Österreicher oder Tscheche, dann wäre bei einer alleinigen tschechischen Textgebung nicht gewährleistet, dass der deutsche es lesen könnte. Rechtlich gesehen wird damit nach § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB in Deutschland die Geschäftsbedingung nicht ausreichend erklärt, womit die Lizenzierung als CC-BY-SA X.X nichtig wäre. Rechtlich würde das nicht standhalten. Im Rahmen dessen ist die Nennung der Version wichtig, da nämlich zum Beispiel bei der Version 4.0 bei der Weiternutzung eine Zeitspanne von 30 Tagen besteht, wenn die Datei falsch Verwendet wurde, diese Angabe zu beheben. Bei den alten Lizenzen, ich merke du hast dir diese Texte dazu nie durchgelesen, erlischt das Nutzungsrecht im Rahmen dieser AGB sofort nach der falschen Nutzung. Danach wird es ein Kopierrechtsproblem, das ist aber etwas weit aus dem Fenster, wenn ich das auch noch erkläre. Pauschalisieren kann man das nicht. Anscheinend kennst du nicht mal den kleingedruckten Text in Lizenzen, die du nutzt ^^
Sry, das ist fahrlässig - gerade im Bezug auf das Recht am eigenen Werk.
Leartin,'index.php?page=Thread&postID=107782#post107782' schrieb:Nicht "eine passende wie man will". Wie gesagt, es gibt Unterschiede, aber die Quintessenz ist identisch. Und darum gehts mir ja auch, wie ich schon zuvor gesagt hatte. Ich sage "Nehmt mein Zeug, macht damit was ihr wollt, aber schreibt meinen Namen dazu und wenn ihr was daraus macht, dann lässt auch andere damit weiterbasteln". Rein rechtlich gesehen ist das eine Einwandfreie Willenserklärung, und völlig ausreichend, um jemanden zu verklagen, der meinen Namen nicht angibt. Ja, ist wirklich so, das ganze Lizenzzeug kümmert sich nur um Details.
Und genau dieser Satz wird in allen CC-BY-SA-Versionen mit unterschiedlichem Wortlaut angeführt. Ich muss nicht sagen, welche Lizenz es genau ist, damit du weißt, dass du meinen Namen angeben musst.
Siehe oben.
Leartin,'index.php?page=Thread&postID=107782#post107782' schrieb:Deutschland versteht CC-Lizenzen als AGB, andere Nationen sehen das wieder anders. Wusstest du, dass eine EULA, welche du erst lesen kannst, nachdem du den Datenträger einlegst, in Deutschland keine Gültigkeit hat? Zumindest laut Gesetzeswortlaut. (außer, das hat sich in den letzten Jahren geändert...)
Aber genau weil die CC-Lizenz eine AGB ist, kannst doch leicht nachvollziehen, dass du alles mögliche selber in so eine Lizenz schreiben darfst, genau wie in eine AGB. Naja, abgesehen von dem, das keiner drin erwartet, aber trotzdem werden AGBs individuell geschrieben. Die CC-Lizenz ist eine AGB. Logische Folgerung: Man darf sich eine Lizenz wie die CC selber schreiben Na klar kannst du das im Prinzip. Es muss eben rechtlich einwandfrei sein, das ist die Kunst dabei Jeder hat irgendwo Nutzungsbedingungen, wie beispielsweise Foren oder Seiten im Internet. Solange die im rechtlichen Rahmen bleiben, gibt es keinen Grund, warum man die AGB nicht nach eigenen Ermessen auslegt.
Ein Paradebeispiel ist übrigens die Wikipedia, die vor einigen Jahren von der GNU-Lizenz über eine solche zusätzliche AGB, die es erlaubte ohne Befragung jedes einzelnen Users, zu CC-BY-SA 3.0 zu wechseln. Soviel auch zu deiner Aussage, dass eine Änderung der Lizenz im Nachhinein nicht möglich sei, denn das ist es durchaus.
Leartin,'index.php?page=Thread&postID=107782#post107782' schrieb:Das Problem ist, dass wir von der Annahme ausgehen, jemand, der sein Geistiges Werk zur Vervielfältigung freigegeben hat, entscheidet sich einfach so um und bekommt Recht - was so in dieser Reihenfolge nicht passieren kann.
Was jedoch passieren kann ist, dass ein Verlag ein Buch veröffentlicht, an dem er gar keine Rechte hat, also ein Manuskript klaut. Die daraus entstandenen Drucke mögen physische Bücher sein, aber rein rechtlich gesehen sind diese nichts anderes als unerlaubte Kopien. Also das gleiche, als wenn du ein Buch durch den Scanner jagst, die gedruckten Seiten zusammentackerst und das auf Ebay verkaufen willst. Halt, stopp - nicht wenn du es tust (sonst wärst du ja der Kopierer), sondern ein Dritter, und du verkaufst es nur.
Üblicherweise wirds halt so gehandelt, dass der Urheber des Werkes ordentlich Kohle bekommt, aber die Kopien im Umlauf bleiben dürfen - allerdings ist das eine Vereinbarung, die ein Gericht entscheiden muss, nichts was "einfach so" der Fall wäre. Frag doch mal unseren deutschen Ex-Minister Herr von und zu Guttenberg und was mit dessen Bücher passiert ist und wie sie heute noch offen gehandelt werden
Leartin,'index.php?page=Thread&postID=107782#post107782' schrieb:In Deutschland darfst du alte Versionen verkaufen, jedoch keine Neudrucke, nur Aufgrund des Urheberrechtes. Ein Neudruck ist dabei jede Version seit Druckverbot. Sieht man den Urheber von Mein Kampf als jemanden, der es sich nach der Veröffentlichung anders überlegte und den Druck verbot, hast du wohl Recht - das ging in diesem Fall aufgrund des Verstoßes gegen die Sitten (oder wie auch immer das dann in Deutschland genau genannt wird). Hätte Hitler zwar "Mein Kampf" geschrieben, aber nie veröffentlicht, und erst nach seinem Tod hätte eine Druckerei damit begonnen, wäre es wohl - sofern trotzdem die Bayern die Urheberrechte vererbt bekommen hätten - generell verboten. Bis nächsten Monat. Wie gesagt, das Urheberrecht liegt heute beim Bayerischen Staat. Abgesehen... Hast du es mal gelesen? So ein zäher Wälzer braucht nicht gedruckt zu werden ^^
Leartin,'index.php?page=Thread&postID=107782#post107782' schrieb:Nein, es ist KEIN Geschäftsvertrag, und wer das glaubt, hat selbst noch einiges zu lernen :whistling:
Ja, es gibt viele Versionen. Also: Unter welcher Version sollen die Künstler ihre Einzelwerke veröffentlichen, damit das Pakset als solches eine einzige Lizenz hat, welche auch durchgängig gültig ist, egal wo wir es veröffentlichen? Es kommt drauf an, in Korea und Mexiko sind bei heute beispielsweise sämtliche Quellcodes aufgrund deren Gesetzeslage de facto kein Werk, das urheberrechtlich geschützt werden kann. Welche Lizenz ihr letztlich nutzt ist mir egal. Ich als Nutzer stehe aber auf dem Schlauch, wenn ich keine eindeutige Formulierung habe, nach der ich mich richten muss. Wie gesagt, es sind kleinere Details dabei, die man bei der Wahl der Lizenz wirklich beachten sollte, auch im Bezug auf die Nutzung in anderen Ländern. Wenn es wirklich so wäre, dass es keinem interessieren würde, was gemacht würde, wäre das pak zudem public doamin. Aber klar, dazu würdet Ihr euch im Nachhinein ebenfalls nicht durchringen können. Mir ist es wie gesagt letztlich egal, welche Lizenz ihr nutzt, das ist nicht mein Bier - lediglich letztlich die Bedingungen der Lizenz, zu der Ihr euch durchgerungen habt. Ansonsten halte ich mich an das deutsche Rechtssystem, da ist eine einfache Formulierung CC-BY-SA nämlich nichts wert.
Leartin,'index.php?page=Thread&postID=107782#post107782' schrieb:Wenn es so funktionieren würde, wie du es hier erscheinen lässt, gäbe es keine CC-Lizenzen. Wozu sollte ich mir im Internet Grafiken suchen, die ich "frei verwenden darf", wenn nachher doch der Autor kommen dürfte und sagen "Nein, so nicht!". Deshalb darf die CC-Lizenz nicht zurückgenommen werden, wie die meisten derartigen Lizenzen (Ginge es, zB. mit der Artistic Licence, hätten wir kein Simutrans mehr) Es gibt einen Unterschied zwischen "frei verwenden darf", der public domain die du erklärst, und einer Nutzung unter "freien Lizenz", das heißt einen Vertrag mit Bedingungen, die eingehalten werden müssen. Im Deutschland ist es durchaus möglich durch das Recht am eigenen Werk/Bild das wieder zu verbieten. Das Zurücknehmen der CC-Lizenz ist durchaus nicht möglich, aber du kannst eben durch deine Rechte, die Dir durch dein Land (übrigens gibt es dazu auch eine UN-Regelung, in denen auch AT ein Mitglied ist) gegeben werden, vereinzelt eingreifen. In Deutschland ist es wie gesagt durchaus möglich.
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06-04-2015, Monday-20:30:00
TZV,'index.php?page=Thread&postID=107787#post107787' schrieb:Das hast du falsch verstanden, da die portierten Versionen nichts anderes sind, als die übersetzten Versionen einer Lizenz. Sind die Rechtsgeber klar Deutscher, Österreicher oder Tscheche, dann wäre bei einer alleinigen tschechischen Textgebung nicht gewährleistet, dass der deutsche es lesen könnte. Rechtlich gesehen wird damit nach § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB in Deutschland die Geschäftsbedingung nicht ausreichend erklärt, womit die Lizenzierung als CC-BY-SA X.X nichtig wäre. Rechtlich würde das nicht standhalten. Ich weiß schon, dass es "Übersetzungen" sind - aber nicht nur, sonst gäbe es eine Deutsche Version, nicht Versionen für Deutschland, Österreich,...
Dein Deutscher Paragraph hat mit der Sache übrigens herzlich wenig zu tun. Dieser gilt für Geschäftsabschlüsse, und ist ja passenderweise im Bereich des Schuldverhältnisses gedruckt. Da ein solches Verhältnis durch eine bloße Veröffentlichung nie eingegangen wird, ist auch dieser Paragraph nicht zutreffend.
Oder wieder andersrum: Wenn durch diesen Paragraphen gegeben wäre, dass nur deutschsprachige Texte Gültigkeit hätten, so dürften Deutsche alle nicht-deutschen Veröffentlichungen automatisch klauen, weil ihnen keiner sagt, dass sie das nicht dürfen? Nein, natürlich nicht.
Aber gesetz dem Fall es wäre so - jede Lizenz, die nicht deutsch ist, ist nicht für Deutsche Verbraucher gültig. Janun, das einzige was du damit erreicht hast, ist, dass das Werk für dich damit gar keine Lizenz mehr ausgewiesen hat, und wie wir alle wissen bedeutet das: Finger weg. Meinetwegen, dann dürfen eben nur die meine Werke weiterverwenden, die Englisch können *sigh*
TZV,'index.php?page=Thread&postID=107787#post107787' schrieb:Im Rahmen dessen ist die Nennung der Version wichtig, da nämlich zum Beispiel bei der Version 4.0 bei der Weiternutzung eine Zeitspanne von 30 Tagen besteht, wenn die Datei falsch Verwendet wurde, diese Angabe zu beheben. Bei den alten Lizenzen, ich merke du hast dir diese Texte dazu nie durchgelesen, erlischt das Nutzungsrecht im Rahmen dieser AGB sofort nach der falschen Nutzung. Danach wird es ein Kopierrechtsproblem, das ist aber etwas weit aus dem Fenster, wenn ich das auch noch erkläre. Pauschalisieren kann man das nicht. Anscheinend kennst du nicht mal den kleingedruckten Text in Lizenzen, die du nutzt ^^
Sry, das ist fahrlässig - gerade im Bezug auf das Recht am eigenen Werk. Ein weiteres Detail, das nichts an der Grundaussage ändert. So what? Nein, ich habe 4.0 nie gelesen, die gabs damals noch gar nicht.
TZV,'index.php?page=Thread&postID=107787#post107787' schrieb:Na klar kannst du das im Prinzip. Es muss eben rechtlich einwandfrei sein, das ist die Kunst dabei Jeder hat irgendwo Nutzungsbedingungen, wie beispielsweise Foren oder Seiten im Internet. Solange die im rechtlichen Rahmen bleiben, gibt es keinen Grund, warum man die AGB nicht nach eigenen Ermessen auslegt. Du weißt aber schon, dass "rechtlich einwandfrei" nur bedeutet "Im Rahmen dessen, was man halt machen darf" - Und im Bezug darauf, welche Erlaubnisse ich zur Verwendung meiner Werke gebe, gibts sehr wenig, was ich nicht verlangen darf. Und wenn ich doch was falsch gemacht habe bei der Lizenz und keine Salvatorische Klausel dabeihabe, dann wirds halt wieder eine ungültige Lizenz. Nur, was bedeutet das dann? Richtig, dann ist es das gleiche wie keine Lizenzangabe, was in Deutschland bedeutet: Finger Weg!
TZV,'index.php?page=Thread&postID=107787#post107787' schrieb:Ein Paradebeispiel ist übrigens die Wikipedia, die vor einigen Jahren von der GNU-Lizenz über eine solche zusätzliche AGB, die es erlaubte ohne Befragung jedes einzelnen Users, zu CC-BY-SA 3.0 zu wechseln. Soviel auch zu deiner Aussage, dass eine Änderung der Lizenz im Nachhinein nicht möglich sei, denn das ist es durchaus. Ich hab schonmal angemerkt, dass man auch mehrere unterschiedliche Lizenzen benutzen darf. Alles, was damals unter GNU-Lizenz auf der Wikipedia stand, kann noch heute unter GNU-Lizenz weiterverbreitet werden.
Ein Werk, das ich CC-BY lizensiert habe, kann meinen Anspruch auf Nennung nicht durch AGB verlieren, sondern nur, wenn ich dem Zustimme. Die Wikipedia hat da wahrscheinlich was gedreht, damit Stillschweigen als Zustimmung gewertet wird, ein Verfahren, das rechtlich übrigens nicht überall einwandfrei funktioniert.
TZV,'index.php?page=Thread&postID=107787#post107787' schrieb:Frag doch mal unseren deutschen Ex-Minister Herr von und zu Guttenberg und was mit dessen Bücher passiert ist und wie sie heute noch offen gehandelt werden Ja wie, wer ist denn nun der Urheber dieser Bücher, und was hat dieser Urheber dazu zu sagen? Gibt es da jemanden, der alles geschrieben hat und jetzt durch die Finger schaut? Ich glaube nicht.
TZV,'index.php?page=Thread&postID=107787#post107787' schrieb:Wie gesagt, das Urheberrecht liegt heute beim Bayerischen Staat. Abgesehen... Hast du es mal gelesen? So ein zäher Wälzer braucht nicht gedruckt zu werden ^^ Nein, habe ich nicht. Wie denn, in Österreich kann ichs ja nicht kaufen
TZV,'index.php?page=Thread&postID=107787#post107787' schrieb:Es kommt drauf an, in Korea und Mexiko sind bei heute beispielsweise sämtliche Quellcodes aufgrund deren Gesetzeslage de facto kein Werk, das urheberrechtlich geschützt werden kann. Welche Lizenz ihr letztlich nutzt ist mir egal. Gerade im Bezug auf die Liste, um die es ging - ich bezweifle, dass diese als "Werk" gilt. Von daher...
TZV,'index.php?page=Thread&postID=107787#post107787' schrieb:Wenn es wirklich so wäre, dass es keinem interessieren würde, was gemacht würde, wäre das pak zudem public doamin. Aber klar, dazu würdet Ihr euch im Nachhinein ebenfalls nicht durchringen können. Mir ist es wie gesagt letztlich egal, welche Lizenz ihr nutzt, das ist nicht mein Bier - lediglich letztlich die Bedingungen der Lizenz, zu der Ihr euch durchgerungen habt. Was heißt "wenn es wirklich so wäre"? Wir wollen nicht, dass jemand das Pakset als seins verkauft. Und das wars dann auch schon, alles andere wäre mir ziemlich egal - meinetwegen müsste nicht mal die Namensnennung verpflichtend sein, aber ohne gehts halt nicht.
TZV,'index.php?page=Thread&postID=107787#post107787' schrieb:Ansonsten halte ich mich an das deutsche Rechtssystem, da ist eine einfache Formulierung CC-BY-SA nämlich nichts wert. Ein gut gemeinter Rat: Wenn du irgendwo über jemanden stolperst, der nur CC-BY-SA sagt: Versuche nicht, ihm seine Werke zu klauen. Selbst wenn CC-BY-SA keine Lizenz ist, ist es immer noch eine Willensbekundung, welche rechtliche Gültigkeit hat - auch in Deutschland. Vergleichbar: Wenn die Oma vor ihrem Tod der Familie noch erzählt, wie sie das Erbe aufzuteilen haben, ist das kein notariell beglaubigtes Testament. Das bedeutet nicht, dass es keinen Wert hätte
TZV,'index.php?page=Thread&postID=107787#post107787' schrieb:Es gibt einen Unterschied zwischen "frei verwenden darf", der public domain die du erklärst, und einer Nutzung unter "freien Lizenz", das heißt einen Vertrag mit Bedingungen, die eingehalten werden müssen. Im Deutschland ist es durchaus möglich durch das Recht am eigenen Werk/Bild das wieder zu verbieten. Das Zurücknehmen der CC-Lizenz ist durchaus nicht möglich, aber du kannst eben durch deine Rechte, die Dir durch dein Land (übrigens gibt es dazu auch eine UN-Regelung, in denen auch AT ein Mitglied ist) gegeben werden, vereinzelt eingreifen. In Deutschland ist es wie gesagt durchaus möglich. Du, wenn da was unter CC-BY steht, dann darf ich das frei verwenden - solange ich den Autor nenne. Außer das ist für dich soviel Eingriff in deine Freiheit beim Bilderklauen, dass du das nicht mehr als frei ansiehst.
Auch in Deutschland ist es nicht möglich, das "einfach so" wieder zu verbieten (und Doggel verbieten eine Liste zu posten wäre sicher "einfach so") - Da gibts bestimmte Begründungen dafür. Wie gesagt, das mit dem Verstoß gegen Sitten etc.
Um nochmal zusammenzufassen: Ich glaube, mit der Behauptung "Steht unter CC-BY-SA" gebe ich jedem vernünftigen Menschen weltweit Auskunft darüber, was wir wollen. Wenn das für ihn unbegreiflich ist, muss er eben die Finger davon lassen, auch egal, das hat für mich ja keinen Nachteil. Auch kann ich diese Rechte nicht mehr entziehen - auch rechtlich nicht.
Ach, und um dich zu beruhigen: Wir nutzen Version 3.0 - seit wir CC-BY-SA nutzen. Nur ists uns halt nicht sooo wichtig, vor allem nicht in einem Nebensatz
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06-04-2015, Monday-21:33:45
Wow! Was für ein Thread!
Ich hoffe, ich habe nix überlesen. "Übersichtlich" ist anders. : - )
Übrigens: Kann das sein, dass Ihr beiden aneinander vorbeitippt? : - )
Ein einklinken in Eure Argumentationsstränge erscheint mir nicht sehr hilfreich,
daher möchte ich mal versuchen, die Lampe an eine andere Seite zu hängen.
Erstmal ein Zitat von Leartin: "Ein Geschäft ist eine übereinstimmende Willenserklärung,
eine Lizensierung ist eine einseitige Willenserklärung."
Das ist, so isoliert betrachtet, richtig. Jedoch was ist der Sinn einer Erklärung über
die Lizenzierung? Dass hoffentlich viele User (nicht in erster Linie Entwickler oder
andere Künstler!) dem zustimmen, und das Werk im Sinne der Lizenz - und damit
dem Willen des Urhebers gemäss - verwenden. Mit jedem User, der dem folgt,
kommt dann durchaus ein Vertrag zustande (kein "Geschäft", jedenfalls nicht
im vorliegenden Fall). Ein Lizenzvertrag ist auch nix Anderes als ein Spezialfall
eines Vertrages.
Insgesamt geht es hier doch nur darum, dass die Urheber Ihren Willen in einer Weise
kundtun, die allgemein verstanden wird. Daher nochmal die Frage an Leartin:
Was genau wollt Ihr erreichen? Du sagst zwar:
"Ich sage "Nehmt mein Zeug, macht damit was ihr wollt, aber schreibt meinen
Namen dazu und wenn ihr was daraus macht, dann lässt auch andere damit
weiterbasteln".
...und...
"Ich glaube, mit der Behauptung "Steht unter CC-BY-SA" gebe ich jedem vernünftigen
Menschen weltweit Auskunft darüber, was wir wollen."
(Ich gehe einfach davon aus, dass alle anderen Urheber des Paksets diese
Auffassung teilen. Wäre das nicht der Fall, würde es so richtig kompliziert.)
Mal jenseits der durchaus berechtigen Einwände von TZV wäre damit nach menschlichem
Ermessen alles gesagt. Auch für mich wäre das erstmal verständlich im Sinne von
"Ich habe verstanden, was Du willst.", auch wenn Juristen hier noch Mängel sehen mögen.
Jedoch nebenan, wo Ihr das Pakset ankündigt, steht:
"Das Pakset steht auch weiterhin unter CC-BY-SA Lizenz."
Fein (bis auf die Versionsfrage), aber nur wenige Postings später steht:
"Die Sourcen werden derzeit nicht öffentlich verfügbar gemacht. Man könnte aber
darüber reden, sie dir zur Verfügung zu stellen, wenn du im Gegenzug die
spielerfarbenfreien Fahrzeuge zurücklieferst."
Ausserdem liefert Ihr in dem zip auch Werke mit, die Ihr nicht geschaffen habt, und
die unter einer anderen Lizenz stehen (oder keine genannt ist).
Und damit stehe ich wieder auf dem Schlauch. Deshalb meine Frage: Was genau
wollt Ihr erreichen?
Ich habe verstanden, dass ich die Pak-Dateien gemäss CC-BY-SA-x.x behandeln darf.
Du sagst: "...macht, was Ihr wollt..." Damit dürfte ich Objekte also auch verändern,
und die veränderte Version wiederum unter CC-BY-SA-x.x republizieren. Ich dürfte
die Objekte nehmen, anpassen, und in andere Paksets einbauen. Ich dürfte
Elemente der Objekte nehmen, anders zusammenstellen, und neue Objekte
daraus bauen. Fein. Alles prima. Dafür gehört Ihr gelobt! So sollte es sein!
Aber muss ich wirklich reverse engeneering mit Screenshots und händischem
Auslesen von Parametern betreiben, um das zu tun? Wieso stellt Ihr das Ergebnis,
die Paks, unter CC-BY-SA, behandelt die Quellen, die Pngs und die Dats, aber als
Geschäftsgeheimnis, dass nur auf Anfrage, und nur unter strengen Bedingungen
an ausgewählte Leute rausgegeben wird?
Deshalb, lieber Leartin, verstehe ich nicht so ganz genau, was Ihr eigentlich erreichen
wollt. Bitte erhelle mich, dann wird dieser Lizenzthread vielleicht auch einfacher. : - )
Konstruktive Grüsse
Rainer
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06-04-2015, Monday-21:45:51
Erreichen woll(t)en wir damit, dass langfristig sämtliche Objekte des Paksets nach den Wünschen der (zu den Zeitpunkt der Änderung) aktuellen Entwickler geändert werden können.
Zum einen trifft dies Facelifts, zum anderen aber auch echt banales wie eine Änderung der Spielerfarbe etc pp.
Die Sourcen können wir primär nicht herausgeben da wir es geschafft haben diese gut zu verbauen. Wir haben die Sourcen der 0.4.1 zwar irgendwie irgendwo gut verstreut (und auch nicht alle Teammitglieder alle Sourcen...), aber nicht an einen Ort, und auch nicht gemeinsam .pak-bar, was zumindest mir sehr wichtig ist, damit man das Set verändern kann. Dies sollte sich eigentlich schon längst geändert haben, hat sich aber leider verschoben, mit der 0.5 sollte es dann endlich so weit sein.
Es ging uns damals um eine Lösung für uns intern, ob es dabei bleibt ist eine andere Frage. Solange die Sourcen nicht öffentlich zugänglich sind dürfte es auch recht egal sein unter welchen Bedingungen wir sie weitergeben (würden :evil: )...
Bis dahin wird uns dieser Streit hier aber sicherlich eine global wasserdichte Lösung verschaffen, nicht?
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