Beiträge: 7.536
Themen: 249
Registriert seit: Apr 2013
Bewertung:
27
28-10-2015, Wednesday-11:46:26
Leartin,'index.php?page=Thread&postID=110137#post110137' schrieb:The Transporter,'index.php?page=Thread&postID=110124#post110124' schrieb:Screenshots sind kein Bestandteil der Grafiksetsourcen, sie werden ja nicht mit dem Grafikset kombiniert gepakt, Sie sind Teil der Foren Disskusion.
Was MS gemacht hat, ist keine Lizenzierung.
Screenshots sind Kompositionen aus Grafiken. Streng genommen müsste auch ein Screenshot mit den Lizenzen aller darauf sichtbaren Grafiken übereinstimmen. Was MS gemacht hat, ist im Prinzip auch eine Lizenzierung - es wurde der Allgemeinheit eine Lizenz erteilt, die Windows-Oberfläche in Screenshots zeigen zu dürfen. Ohne diese 'Lizenz' wäre jeder, der einen Screenshot veröffentlicht, zB. ein Computermagazin, angreifbar.
...
Eben doch. Werden im Lets Play Grafiken gezeigt, so werden diese Grafiken dadurch veröffentlicht - auch wenn keine Sourcen dabei sind. Ebenso bei einem Screenshot. Das ist schlicht Quatsch, 'tschuldiugung.
Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 91/250/EWG schrieb:Der gemäß dieser Richtlinie gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen von Computerprogrammen. Ideen und Grundsätze, die irgendeinem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze, sind nicht im Sinne dieser Richtlinie urheberrechtlich geschützt. Screenshots von Windows sind also ausdrücklich erlaubt. Der EuGH hat das präzisiert: "Ausdrucksformen sind Quell- und Objectcode", im konkreten Fall halt die pak-Dateien und die Simutrans-Exe.
Screenshots in einem journalistischen Artikel sind als Berichtrestattung geschützt, zumal das Erstellen einen Screenshots ja zumeist sogar noch eigene Arbeit (Anordnung, Ausschnitt, Zeitpunkt, usw.) einfließt. Für einen Solo-Screenshot ohne alles mit dem pak192.comic Logo mag man evt. die notwendige Schöpfunghöhe absprechen, aber für einen Screenshot mit Artikel ist diese mit Sicherheit gegeben.
Schließlich sind auf den Screenshot auch nicht die Modelle so dargestellt wie im pak.
Zitat:http://rechtsanwalt-schwenke.de/wann-ist...heckliste/Ein Bildzitat ist nur dann erlaubt, wenn es eigene Ansichten und Gedanken belegt oder unterstützt (so genannte „Belegfunktion“). Das bedeutet, das Bildzitat muss die eigenen Ausführungen stützen. Was wiederum bedeutet, die Ausführungen müssen auch ohne das Bildzitat für sich stehen bleiben können.
Leartin,'index.php?page=Thread&postID=110137#post110137' schrieb:Äh... nein. Ich persönlich bin Ersteller meiner Grafiken. Ich persönlich entscheide, welche Lizenz ich auf meine Werke vergebe. Gebe ich meine Werke in kompatibler Form frei, können sie auch ins Pakset und von anderen verwendet werden.
Das Problem an deinem Teamgedanken ist, dass das Team nicht definiert ist. Spaltet sich das Team, wer bekommt die Rechte? Wenn die Rechte beim Teamleiter liegen, was geschieht, wenn der aufhört? Kurzum, die Lizenz ist auch intern nützlich. Da ich die Quellen nicht kenne, weiß ich nicht ob es dort eine Extradatei für die Quellen gibt. EIn pak ist nämlich mehr als nur die Grafik, schließlich macht das Balancing, Übersetzten, testen, etc. auch ein Pak aus. Insofern ist ein CC-BY-SA auf das pak nicht identisch mit CC-BY-SA für die Grafiken. Solange ihr dalso nicht eindeutig den Bereich der CC-BY-SA angiebt, ist die Lizenz schlicht anfechtbar.
Beiträge: 1.075
Themen: 53
Registriert seit: Jan 2011
Bewertung:
18
28-10-2015, Wednesday-18:24:53
Prissi, du unterliegst einem Irrtum.
Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 91/250/EWG lässt sich nicht auf die Benutzeroberfläche anwenden, dieser Richtlinie zufolge wären Screenshots generell erlaubt. Allerdings bedeutet das nur, dass die Benutzeroberfläche kein Programm darstellt und nicht als solches zu schützen ist.
Erreicht eine Benutzeroberfläche jedoch Schöpfungshöhe, kann sie anderweitig geschützt sein. Bei 'langweiligen' Büroprogrammen uÄ. wirds sicher schwierig mit der Schöpfungshöhe, bei Spielen ist diese aber ganz schnell mal erreicht, wenn nicht für die Bedienoberfläche, so doch für die Ingame-Grafik. Das wäre dann in Richtlinie 2001/29/EG nachzulesen. Es handelt sich beim "Werk" eben nicht um ein Computerprogramm, sondern um eine Bildkomposition, daher sind spezielle Regeln für Programme auch nicht anzuwenden.
Ob man beim erstellen von Screenshots eine eigene Leistung erbringt, ist eigentlich unerheblich - das würde nur darüber entscheiden, ob die Screenshot-Komposition geschützt wäre, hat aber nichts damit zu tun, ob der Screenshot veröffentlicht werden darf.
Es stimmt zwar, dass das Bildzitatrecht da die meisten Verwendungen abdeckt, insbesondere auch in Foren, wenn man mit einem Screenshot sein Problem erklären will. Allerdings ist das Bildzitatrecht ausschließlich das Recht, den Screenshot mit erklärendem Text gemeinsam zu veröffentlichen, der Screenshot darf also nicht einfach von Dritten kopiert werden. Und keinesfalls deckt das Bildzitatrecht, den Screenshot mit irgendeiner beliebigen neuen Lizenz auszustatten, weshalb der SMSC trotzdem in der Tinte sitzt.
Ich habe nie behauptet, dass das gesamte Pakset nicht ebenfalls CC-BY-SA ist. Aber ich fange damit an, dass ich meine Grafik rausschmeiße und diese unter CC-BY-SA setze. Durch den Share-Alike-Anteil muss das Pak, welches die Grafik beinhaltet, ebenfalls der CC-BY-SA unterliegen. Das bedeutet nicht zwingend, dass die dat selbst auch CC-BY-SA sein muss - in der Praxis geht das eher gegen CC0, zumindest hat noch keiner behauptet, eine bestimmte DAT gehöre ihm oder sich beim 'Copyright'-Vermerk für das schreiben der Dat eingetragen. Es ist aber ohnehin fragwürdig, ob eine Dat Schöpfungshöhe erreichen kann.
Ob nun CC-BY-SA auf die Grafik oder auf die Pak gilt, ist praktisch unerheblich. Für die Grafik macht es keinen Unterschied, die ist für aussenstehende in jedem Fall CC-BY-SA. Aber wenn das PAK lizenziert ist, dann ist auch die DAT als Bestandteil mitlizenziert und darf frei verwendet werden. Ist nur die Grafik lizenziert, so müsste man selber eine DAT dazu schreiben - es liegt aber in der Natur der Sache, dass diese nur unerheblich abweichen würde.
Beiträge: 180
Themen: 19
Registriert seit: Nov 2008
Bewertung:
0
28-10-2015, Wednesday-19:39:53
Tach zusammen!
Leartin, prinzipiell stimme ich Dir zu, insbesondere Deiner Abgrenzung zwischen
"Screenshot einer Programmoberfläche" und "Screenshot grafischer Kunstwerke".
Da hast Du Recht.
Aber da der Thread wieder sehr weit ins Juristische ausufert, stelle ich meine
Lieblingsfrage für solche Fälle:
Was genau wollt Ihr womit für wen erreichen?
Wie hatten schonmal einen Thread darüber, da war nach einigem Hin und Her klar,
dass Ihr das Recht zur Änderung der png/dat/pak nicht nur intern, sondern auch
Dritten gewähren wolltet, deshalb das gesamte Pakset also unter einer freien Lizenz
publizert. Die Sourcen, so wurde damals ertippt, seien nur noch nicht publiziert,
weil Ihr noch nicht richtig aufgeräumt hättet. (Immer noch sehr verständlich, diese
Begründung. Ja, ich weiss: Sowas kann dauern! : - ) )
Wenn das immer noch so ist, dann haben wir alle doch gar kein Problem?!
Es ist schlicht egal, ob CC-BY-SA in dem gegebenen Fall die Publikation der
Sourcen verlangt oder nicht (Meine Meinung: Verlangt sie nicht, aber es nicht Sinn
der CC-Lizenzen, sowas zurückzuhalten). Sie kommen sowieso, es ist nur eine
Frage der Zeit.
Dann warten wir doch bitte alle geduldig ab. und verzetteln uns nicht in
juristischem Kleinkram, der uns nicht weiterhilft. Lasst die Kollegen in Ruhe
arbeiten und aufräumen, dann wird das schon!
Wenn sich der Standpunkt des pak192.comic-Teams hierzu geändert haben
sollte, dann wäre das neu. Für dem Fall bitte ich um Erläuterung.
Es grüsst, dem pak192.comic-Team nochmals dankend
Rainer
PS.: Solche Diskussionen und daraus resultierende Problem sind genau der
Grund, warum ich meinen Kram unter die GPL werfe. Die ist zwar für Software
gedacht, nicht für Grafiken, aber genau darum deckt sie beide Bereiche ab:
Quellen und "Compilat", hier: png, dat und pak. Screenshots und Videos
sowieso. "SA" = "share alike" ist schon automatisch mit drin. : - )
|