07-03-2010, Sunday-16:08:07
Hallo Greenling,
Wernieman schreibt "laut StVO" - das impliziert das damit der aktuelle Stand gemeint ist. Aber vielleicht informierst du dich auch einfach selber bevor du Mutmaßungen über angeblich veraltete Regelungen aufstellst? In der StVO - zuletzt geändert am 05.08.2009 - StVO (Klick hier) § 18 Abs. 5 Punkt 2 ist die Höchstgeschwindigkeit für Busse mit stehenden Fahrgästen auf 60 km/h auf Autobahnen begrenzt.
Im übrigen sind Autobahnen, wie du sicher auch weißt, keine Bundesstraßen.
Edit: StVOs veralten nicht; es gibt immer nur EINE - und die wird nur geändert.
Wernieman schreibt "laut StVO" - das impliziert das damit der aktuelle Stand gemeint ist. Aber vielleicht informierst du dich auch einfach selber bevor du Mutmaßungen über angeblich veraltete Regelungen aufstellst? In der StVO - zuletzt geändert am 05.08.2009 - StVO (Klick hier) § 18 Abs. 5 Punkt 2 ist die Höchstgeschwindigkeit für Busse mit stehenden Fahrgästen auf 60 km/h auf Autobahnen begrenzt.
Im übrigen sind Autobahnen, wie du sicher auch weißt, keine Bundesstraßen.
Edit: StVOs veralten nicht; es gibt immer nur EINE - und die wird nur geändert.