Copyleft - no rights reserved! - Druckversion +- Deutsches Simutransforum (https://simutrans-forum.de/mybb) +-- Forum: Off Topic (https://simutrans-forum.de/mybb/forumdisplay.php?fid=55) +--- Forum: Kunterbunt (https://simutrans-forum.de/mybb/forumdisplay.php?fid=56) +--- Thema: Copyleft - no rights reserved! (/showthread.php?tid=4481) |
Copyleft - no rights reserved! - Hajo - 17-09-2009 In einer Signatur hier im Forum stand "Copyleft - no rights reserved!" Das ist ein hehrer Wunsch, leider spricht das deutsche Rechg dem Urheber lebenslängliche und unveräußerliche Urheberechte an seinem Werk zu. Im Gegensatz zum amerikanischen Gebrauch, wo Urheberrechte durchaus aufgegeben und übertragen werden können ... Naja, ich bin kein Anwalt, das kann auch alles Unfug sein, ist nur meine Interpretation von dem was ich so gelesen habe. Die Signatur hat mich nur daran erinnert wie unfrei wir in unseren Entscheidungen manchmal sind - selbst wenn wir etwas herschenken oder aufgeben wollen zum Wohle aller, dann geht es gar nicht, und man muss es behalten - smu42 - 17-09-2009 Soweit ich weiss, ist der einzige Teil des Urheberrechts, den man nicht "weggeben" kann, der, als Autor namentlich genannt zu werden. Andere Rechte, wie zB Nutzung und Vervielfaeltigung, darf man durchaus abgeben. Um unters Urheberrecht zu fallen, muss das Werk aber eine gewisse "Gestaltungshöhe" erreichen, was bei einem kurzen Posting (wie diesem) wohl kaum der Fall sein wird. Zitat:selbst wenn wir etwas herschenken oder aufgeben wollen zum Wohle aller, dann geht es gar nicht, und man muss es behalten Tja, aber die Tatsache, dass man ein Werk erschaffen hat, kann man nunmal prinzipbedingt nicht weggeben (dazu braeuchte man schon ne Zeitmaschine ). Ein Werk dagegen schon. - Hajo - 17-09-2009 Zitat:Original von smu42 Das war gut gesagt Mein Geschreibsel war nicht ganz so ernst gemeint wie es sich vermutlich gelesen hat - ging mir nur so durch dfen Kopf als ich die Signatur las. Freut mich dennoch, dass doch noch jemand darauf geantwortet hat - wernieman - 18-09-2009 Die verschiedenen Hintergründe für die verschiedenen Ausslegungen des Urheberrechts liegen aber auch an unterschiedlichen geschichtlichen Hintergründen. Im Amerikanischen (eventuell sogar Angelsächigen) ist das Urheberrechts gegründet worden um den Erschaffer die Wirtschaftliche Ausbeute zu ermöglichen. Deshalb kann er es eben auch komplett verkaufen (Seine Entscheidung) Im Deutschen dagegen ist es gegründet worden, um "die Kultur", bzw. Kulturschaffenden (Künstler) zu schützen. Deshalb kann z.B. die Authorenschaft gesetzlich nicht verkauft werden. Ist also ein Schutz des Künstlers vor der Ausbeutung So hat es mir jedenfalls vor kurzem versucht ein Freund (Ist Richter im AG Borna / Leipzig Land) zu erklähren. Hinweis: Wie es in der Paxis aussieht wurde hiermit nicht betrachtet ;o) P.S. Wie schreibt man "Angelsächigen"??? - sojo - 18-09-2009 Wikipedia meint dazu: Zitat:Durch das Copyleft wird also das Recht zum Kopieren grundsätzlich überlassen, während es durch das Copyright grundsätzlich verboten wird.Der gesamte Artikel steht hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Copyleft - wernieman - 18-09-2009 Wie sagte mal jemand: "Auch Copyleft ist ein Copyright" ;o) - DirrrtyDirk - 18-09-2009 Zitat:Original von wernieman im angelsächsischen Raum, z.B. - wernieman - 18-09-2009 OT: Thanks .... stehe leider mit der Rechtsschreibung auf dem Kriegsfuß. Ist mir zu unlogisch ... und irgentwie kappier ich es nicht (im Gegensatz zur Grammatik) |