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Copyleft - no rights reserved!
#1
In einer Signatur hier im Forum stand "Copyleft - no rights reserved!"

Das ist ein hehrer Wunsch, leider spricht das deutsche Rechg dem Urheber lebenslängliche und unveräußerliche Urheberechte an seinem Werk zu.

Im Gegensatz zum amerikanischen Gebrauch, wo Urheberrechte durchaus aufgegeben und übertragen werden können ...

Naja, ich bin kein Anwalt, das kann auch alles Unfug sein, ist nur meine Interpretation von dem was ich so gelesen habe.

Die Signatur hat mich nur daran erinnert wie unfrei wir in unseren Entscheidungen manchmal sind - selbst wenn wir etwas herschenken oder aufgeben wollen zum Wohle aller, dann geht es gar nicht, und man muss es behalten Rolleyes
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#2
Soweit ich weiss, ist der einzige Teil des Urheberrechts, den man nicht "weggeben" kann, der, als Autor namentlich genannt zu werden.

Andere Rechte, wie zB Nutzung und Vervielfaeltigung, darf man durchaus abgeben.

Um unters Urheberrecht zu fallen, muss das Werk aber eine gewisse "Gestaltungshöhe" erreichen, was bei einem kurzen Posting (wie diesem) wohl kaum der Fall sein wird.

Zitat:selbst wenn wir etwas herschenken oder aufgeben wollen zum Wohle aller, dann geht es gar nicht, und man muss es behalten

Tja, aber die Tatsache, dass man ein Werk erschaffen hat, kann man nunmal prinzipbedingt nicht weggeben (dazu braeuchte man schon ne Zeitmaschine Smile ). Ein Werk dagegen schon.
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#3
Zitat:Original von smu42
Tja, aber die Tatsache, dass man ein Werk erschaffen hat, kann man nunmal prinzipbedingt nicht weggeben (dazu braeuchte man schon ne Zeitmaschine Smile ).

Das war gut gesagt Smile

Mein Geschreibsel war nicht ganz so ernst gemeint wie es sich vermutlich gelesen hat - ging mir nur so durch dfen Kopf als ich die Signatur las. Freut mich dennoch, dass doch noch jemand darauf geantwortet hat Smile
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#4
Die verschiedenen Hintergründe für die verschiedenen Ausslegungen des Urheberrechts liegen aber auch an unterschiedlichen geschichtlichen Hintergründen.

Im Amerikanischen (eventuell sogar Angelsächigen) ist das Urheberrechts gegründet worden um den Erschaffer die Wirtschaftliche Ausbeute zu ermöglichen. Deshalb kann er es eben auch komplett verkaufen (Seine Entscheidung)

Im Deutschen dagegen ist es gegründet worden, um "die Kultur", bzw. Kulturschaffenden (Künstler) zu schützen. Deshalb kann z.B. die Authorenschaft gesetzlich nicht verkauft werden. Ist also ein Schutz des Künstlers vor der Ausbeutung

So hat es mir jedenfalls vor kurzem versucht ein Freund (Ist Richter im AG Borna / Leipzig Land) zu erklähren.

Hinweis:
Wie es in der Paxis aussieht wurde hiermit nicht betrachtet ;o)

P.S. Wie schreibt man "Angelsächigen"???
Rechtschreibfehler sind gewollt und unterliegen dem Copyright des Verfassers, es sei denn, sie sind expliziet unter die GPL gestellt ....

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#5
Wikipedia meint dazu:

Zitat:Durch das Copyleft wird also das Recht zum Kopieren grundsätzlich überlassen, während es durch das Copyright grundsätzlich verboten wird.
Der gesamte Artikel steht hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Copyleft
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#6
Wie sagte mal jemand:
"Auch Copyleft ist ein Copyright" ;o)
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#7
Zitat:Original von wernieman
P.S. Wie schreibt man "Angelsächigen"???

im angelsächsischen Raum, z.B.
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#8
OT:
Thanks .... stehe leider mit der Rechtsschreibung auf dem Kriegsfuß. Ist mir zu unlogisch ... und irgentwie kappier ich es nicht (im Gegensatz zur Grammatik)
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