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maximales gewicht bei zügen
#8
Hallo,

habe jetzt einmal in die EBO nach geschaut:

§ 34
(8) Ein Zug darf nicht länger sein, als es seine Bremsverhältnisse, Zug- und Stoßeinrichtungen und die Bahnanlagen zulassen. Reisezüge dürfen nur dann länger als die Bahnsteige sein, wenn die Sicherheit der Reisenden durch betriebliche Anweisungen gewährleistet ist.

§ 35
(4) Als größte Bremswege sind zulässig
1000 m. 700 m.

Für bestimmte Strecken können die in Absatz 3 genannten Behörden auch Bremswege zulassen, die über 1000 m oder 700 m hinausgehen. Für Züge, die mit Zugbeeinflussung gemäß § 15 Abs. 3 geführt werden, gelten besondere Bremswege.
(§ 15 Streckenblock, Zugbeeinflussung)
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maximales gewicht bei zügen - von martinalex - 04-08-2006, Friday-15:32:48
[Kein Betreff] - von prissi - 04-08-2006, Friday-18:04:18
[Kein Betreff] - von RaKi - 07-08-2006, Monday-00:26:57
[Kein Betreff] - von Wurzelgnom - 07-08-2006, Monday-00:45:55
[Kein Betreff] - von jf007 - 07-08-2006, Monday-00:51:12
[Kein Betreff] - von Alexander Brose - 07-08-2006, Monday-00:52:33
[Kein Betreff] - von Wurzelgnom - 07-08-2006, Monday-01:09:12
[Kein Betreff] - von RaKi - 07-08-2006, Monday-01:14:35
[Kein Betreff] - von Wurzelgnom - 07-08-2006, Monday-01:21:34
[Kein Betreff] - von RaKi - 07-08-2006, Monday-02:01:53
[Kein Betreff] - von Gotthardlok - 07-08-2006, Monday-22:01:53

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