14-09-2008, Sunday-23:33:50
Die 130km/h sind aber sowohl bei Autobahnen als auch bei den entsprechend ausgebauten Kraftfahrstraßen die Richtgeschwindigkeit, nicht die erlaubte Höchstgeschwindigkeit.
§3(3) StVO:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrstra%C3%9Fe
http://bundesrecht.juris.de/stvo/index.html
EDIT: Siehe auch §18(5) StVO:
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__18.html
§3(3) StVO:
Zitat:Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten UmständenSiehe auch:
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle
Kraftfahrzeuge 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t,
ausgenommen Personenkraftwagen,
für Personenkraftwagen mit Anhänger, für
Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu
einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit
Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit
Gepäckanhänger 80 km/h,
b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht über 7,5 t,
für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger,
ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen
und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen
Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie
für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für
die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung
stehen 60 km/h,
c) für Personenkraftwagen sowie für andere
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht
auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen
Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die
durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche
Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner
nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch
Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder
durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte
Fahrstreifen für jede Richtung haben.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrstra%C3%9Fe
http://bundesrecht.juris.de/stvo/index.html
EDIT: Siehe auch §18(5) StVO:
Zitat:Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. 2Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen...
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__18.html