15-09-2008, Monday-00:00:45
Allerdings ein kleiner Hinwies aus der Aktuellen Rechtsprehung:
Wenn man einen übrholvogng bginnen will und ementsprhend eine Linke Spur belegen will, muß man "nur" gucken, ob jemand innerhalb des Bremsradius eines 130er-Fahrers kommt. Mann muß nih ami rechnn, das von Hintn jemand mit 300 kommt. Der hat dann im Falle eins Unfalls 100% schuld ... alleine weil er deutlih mehr als die Richgeschindigkeit gefahren ist.
Und noch ein Hinweis:
An der Grenze ist KEIN Schild, das auf den Auobahnn eine 130-Begrnzung zeigt. Da ist bei den Autobahnen eine "Richtgeschwindikeit" gezeigt (Nix rotes Schild). Diese ist bei der Zentralisierung dieser Schilder innerhalb der EU (1960?? oder schon vorher ??) extra für Deutschland definiert worden....
P.P.S. Wustet Ihr, das Deutschland mittlerweile das Haupttransitland innerhalb dr EU ist?
Wenn man einen übrholvogng bginnen will und ementsprhend eine Linke Spur belegen will, muß man "nur" gucken, ob jemand innerhalb des Bremsradius eines 130er-Fahrers kommt. Mann muß nih ami rechnn, das von Hintn jemand mit 300 kommt. Der hat dann im Falle eins Unfalls 100% schuld ... alleine weil er deutlih mehr als die Richgeschindigkeit gefahren ist.
Und noch ein Hinweis:
An der Grenze ist KEIN Schild, das auf den Auobahnn eine 130-Begrnzung zeigt. Da ist bei den Autobahnen eine "Richtgeschwindikeit" gezeigt (Nix rotes Schild). Diese ist bei der Zentralisierung dieser Schilder innerhalb der EU (1960?? oder schon vorher ??) extra für Deutschland definiert worden....
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Für "Simutrans-Nightlys" und aktuelle PAK: http://nightly.simutrans-germany.com
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