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Copyleft - no rights reserved!
#4
Die verschiedenen Hintergründe für die verschiedenen Ausslegungen des Urheberrechts liegen aber auch an unterschiedlichen geschichtlichen Hintergründen.

Im Amerikanischen (eventuell sogar Angelsächigen) ist das Urheberrechts gegründet worden um den Erschaffer die Wirtschaftliche Ausbeute zu ermöglichen. Deshalb kann er es eben auch komplett verkaufen (Seine Entscheidung)

Im Deutschen dagegen ist es gegründet worden, um "die Kultur", bzw. Kulturschaffenden (Künstler) zu schützen. Deshalb kann z.B. die Authorenschaft gesetzlich nicht verkauft werden. Ist also ein Schutz des Künstlers vor der Ausbeutung

So hat es mir jedenfalls vor kurzem versucht ein Freund (Ist Richter im AG Borna / Leipzig Land) zu erklähren.

Hinweis:
Wie es in der Paxis aussieht wurde hiermit nicht betrachtet ;o)

P.S. Wie schreibt man "Angelsächigen"???
Rechtschreibfehler sind gewollt und unterliegen dem Copyright des Verfassers, es sei denn, sie sind expliziet unter die GPL gestellt ....

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Copyleft - no rights reserved! - von Hajo - 17-09-2009, Thursday-17:04:02
[Kein Betreff] - von smu42 - 17-09-2009, Thursday-23:24:57
[Kein Betreff] - von Hajo - 17-09-2009, Thursday-23:50:16
[Kein Betreff] - von wernieman - 18-09-2009, Friday-11:27:26
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[Kein Betreff] - von wernieman - 18-09-2009, Friday-13:29:35

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