19-01-2011, Wednesday-09:25:50
Oberleitungsgeschwindigkeitsbegrenzung gilt auch für oberleitungsunabhängige Fahrzeuge
ist schon seit April letzten Jahres bekannt
Ist halt so ne Sache mit dem verschieben nach behoben. Im Zweifelsfall sollte es eben unterbleiben.
ist schon seit April letzten Jahres bekannt
Ist halt so ne Sache mit dem verschieben nach behoben. Im Zweifelsfall sollte es eben unterbleiben.