18-05-2012, Friday-20:34:24
Ich meinte eigentlich, ob auch Waren auf für diese Ware nicht vorgesehenen Bahnsteigen, wie in Lagergebäuden gespeichert werden.
Also nehmen wir an, dass ein Werk einen Bhf mit 2 Gleisen hat. Werden jetzt die Waren die auf Gleis 1 ankommen, wenn dort auf dem Bahnsteig keine Lagerkapazität mehr vorhanden ist und auch im Betrieb kein Platz mehr ist, auf anderen Bahnsteigen, die zum selben Bahnhof gehören gelagert?
Also hat z.B. ein Stück Bahnsteig eine Kapazität von 32 Fracht. 2 Hintereinander also 64. Sind nun diese 64 voll, werden die Waren dann auch auf angrenzenen Bahnsteigen mit z.B. 64 Kapazität gelagert?
Andersherum gesagt: Kann man angrenzende Bahnsteige auch als Lagergebäude missbrauchen?
Trotzdem vielen Dank für die Antwort!
Also nehmen wir an, dass ein Werk einen Bhf mit 2 Gleisen hat. Werden jetzt die Waren die auf Gleis 1 ankommen, wenn dort auf dem Bahnsteig keine Lagerkapazität mehr vorhanden ist und auch im Betrieb kein Platz mehr ist, auf anderen Bahnsteigen, die zum selben Bahnhof gehören gelagert?
Also hat z.B. ein Stück Bahnsteig eine Kapazität von 32 Fracht. 2 Hintereinander also 64. Sind nun diese 64 voll, werden die Waren dann auch auf angrenzenen Bahnsteigen mit z.B. 64 Kapazität gelagert?
Andersherum gesagt: Kann man angrenzende Bahnsteige auch als Lagergebäude missbrauchen?
Trotzdem vielen Dank für die Antwort!